Beschlussvorlage - GV Bolte/19/14109
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss Anschaffung Spielgeräte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Ilona Richter
- Verfasser/Antragsteller:
- Richter, Ilona
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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19.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Spielplatz an der Schule, Ecke Ringstraße, ist in der letzten Zeit aus Sicherheitsgründen abgebaut worden. Derzeit befindet sich nur noch eine Schaukel dort. Im aktuellen Haushalt ist ein Betrag von 63.000 € für diesen Spielplatz eingestellt. Damit dieser zum Frühling ordentlich in Betrieb genommen werden kann, sollen neue Geräte angeschafft werden. Die Geräte sollen ausgewogen gewählt werden und auch für unterschiedliche Altersklassen geeignet sein.
Ergänzende Sachverhaltsdarstellung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat am 15.09.2016 beschlossen (BVL GV Bolte/16/10741):
1) Das Vorhaben „Neubau eines Spielplatzes an der Schule/Ringstraße“ wird durchgeführt.
2) Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe von Fördermitteln. Für das Vorhaben werden Fördermittel gemäß der Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) beantragt.
3) Im Haushalt 2017 werden Ausgaben in Höhe von 63.000 EUR und Einnahmen in Höhe von 37.800 EUR veranschlagt.
Die Verwaltung hat entsprechend der Beschlussfassung der Gemeindevertretung jährlich Fördermittelanträge nach der Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) gestellt, diese fanden bis dato keine Berücksichtigung. Für das Haushaltsjahr 2020 wurde ebenfalls ein erneuter Antrag gestellt, eine Entscheidung zur Förderfähigkeit wird früstens zum März 2020 durch den FM-Geber getroffen.
Sollte wie im o.g. Sachverhalt dargestellt eine Anschaffung neuer Spielgeräte stattfinden ist die BVL GV Bolte/16/10741 aufzuheben.
Mittel in Höhe von 63.000,00€ stehen nicht zur Verfügung, hier sind die geplanten Einnahmen-Fördermittel gegenzurechnen, so dass 25.200,00€ in Anspruch genommen werden könnten.
Die Verwaltung empfiehlt den FM-Antrag aufrecht zu erhalten und das Votum de FM-Gebers im März 2020 abzuwarten, sollten keine FM ausgereicht werden, können von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel neue Spielgeräte angeschafft werden.
Tatsächlich stellt sich somit die finanzielle Belastung der Gemeinde wie folgt dar:
Gesamtkosten Bau- und Baunebenkosten: 63.000 EUR
./. Einnahmen ILERL-Fördermittel (netto): 37.800 EUR
= verbleibender Eigenanteil Gemeinde: 25.200 EUR
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Anschaffung folgender Spielgeräte auf dem Spielplatz an der Ringstraße:
-1 Spielturmkombination (ca. 6.000,- €)
-1 Federspiel (ca. 600,- €)
-1 Federstahlwippe (ca. 1.500,- €)
-1 Nestschaukel (ca. 2.800,- €)
-1 Seilbahn 20-30 Meter (ca. 4.500,- €)
-1 Kletterspiel/Piratenmast (ca. 3.300,- €)
-1 Kletterpyramide (ca. 7.000,- €)
-1 Drehkranz (ca. 2.200,- €)
-1 Fußballtor (ca. 700,- €)
-1 Sandkasten (ca. 500,- €)
Sollten innerhalb der Planung eine zu große Dichte an Spielgeräten festgestellt werden, können einzelne Geräte auch auf anderen Spielplätzen untergebracht werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den gestellten Fördermittelantrag zurückzuziehen sowie die BVL GV Bolte/16/1074 aufzuheben.
oder
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den gestellten FM Antrag weiterlaufen zu lassen und die Entscheidung des FM Gebers im März 2020 abzuwarten. Bei erneuter Ablehnung der Fördermittel werden von den zur Verfügung stehenden Mitteln neue Spielgeräte angeschafft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. 2020 |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:36601-09600000-052 |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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