Beschlussvorlage - GV Bolte/19/14035

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei der Prüfung der möglichen Umsatzsteuerpflicht der Gemeinden wurden in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die Parkplätze geprüft.

Parkplätze sind nicht steuerpflichtig, soweit sie durch eine verkehrsrechtliche Anordnung begründet sind.

Dem Parkplatz Ostseeallee 58 liegt allerdings keine verkehrsrechtliche Anordnung zu Grunde und wird im Kernhaushalt geführt, somit besteht eine Steuerpflicht (sowohl Umsatz- als auch Gewerbe- und Körperschaftsteuerpflicht).

 

Demzufolge wurde der Betrieb gewerblicher Art (BgA) Gemeinde Ostseebad Boltenhagen - Parken - rückwirkend zum 01.01.2018 steuerlich beim Finanzamt Wismar mit Schreiben vom 11.11.2019 angemeldet. Entsprechend der Anmeldung wird für die Jahre 2018 – 2019 eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt und o. g. Steuern an das Finanzamt Wismar abgeführt. Zusätzlich wird eine Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (15% & 5,5%) auf den Gewinn fällig.

 

Somit tritt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erstmals (ausgenommen die Kurverwaltung) steuerlich in Erscheinung.

Da der BgA Parken (Ostseeallee 58) nunmehr im Kernhaushalt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen steuerlich angemeldet wurde, bleibt zu überlegen ob die Zuordnung auch weiterhin hier erfolgt oder die Übertragung auf die Kurverwaltung erfolgen soll.

 

Eine Übertragung bzw. Überlassung gestaltet sich schwierig, da der BgA Parken umsatzabhängig abgerechnet werden muss, so dass im Kernhaushalt durch die Übertragung bzw. Überlassung keine Defizite entstehen dürfen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den BgA Parken weiterhin im Kernhaushalt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu führen.

Somit müssten keinerlei Überlassungsverträge mit der Kurverwaltung geschlossen werden und keine Einnahmen- und Kostenverrechnungen erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Parkplatz weiterhin im gemeindlichen Haushalt zu führen und entsprechend zu besteuern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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