Beschlussvorlage - GV Hokir/19/14080

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen führt die Baumaßnahme Neubau eines Radweges entlang der K44 von der L01 nach Beckerwitz/Abzweig Moorweg im Einvernehmen mit dem Landkreis NWM durch, gem. Einvernehmen vom 19.11.2018.

Im Zuge der Bauarbeiten wurde festgestellt, dass die vorhandene Straßenentwässerungsleitung im Bereich des neu zu bauenden Radweges im Ortsteil Beckerwitz repariert werden muss. (siehe Eilentscheidung)

Da die Maßnahme mitten in der Ausführung ist und keine zeitl. Verzögerung verursacht werden soll, wurde eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Hohenkirchen und dem Landkreis als Straßenbaulastträger durch eine Eilentscheidung geschlossen.

Diese Eilentscheidung ist nunmehr nachträglich zu bestätigen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die anliegende Eilentscheidung des Bürgermeisters der Gemeinde Hohenkirchen vom 02. Dezember 2019, für die 1. Ergänzung zur Vereinbarung vom 19.11.2018, zu bestätigen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Eilentscheidung

 

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Anlagen

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