Beschlussvorlage - GV Bolte/19/14064

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf dem hinteren Teilbereich des ehemaligen Sportplatzes in der Ostseeallee 42 in Boltenhagen wird die Errichtung einer Wohnanlage mit insgesamt 58 Wohnungen angestrebt.

Die Umsetzung des geplanten Vorhabens setzt die Aufstellung eines Bebauungsplanes voraus. Für die bevorstehende Planung sollen vorab die grundsätzlichen Festsetzungen wie Art der Nurtzung, Grundflächenzahl und Anzahl der Vollgeschosse mit der Gemeinde abgestimmt werden (s. Anlage).

Hierzu wird der Vorhabenträger ggf. auf der Sitzung anwesend sein und drei mögliche Bebauungsvarianten vorstellen (s. Lageplan). Geplant ist eine II-geschossige Bebauung + Dachgeschoss oder Staffelgeschoss zu Dauerwohnzwecken (keine Ferienwohnungen) mit einer GRZ von 0,4 und einer Firsthöhe von 12,5 m.  

Die Bebaubarkeit der Flächen wurde bereits des Öfteren in den Gremien der Gemeinde beraten. Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2018 wurde sich darauf verständigt, die Bebaubarkeit der Flächen erst wieder voranzutreiben, wenn die Bebauung Pflegeheim erfolgt ist und die Entwicklung des aja Hotels und Strandhotels feststeht.

Zuletzt wurden auf der Sitzung am 02.04.2019 folgende Festlegungen für eine mögliche Bebauung auf dem Grundstück getroffen:

1.  Art der Nutzung: WR

2. Grundflächenzahl: 0.20 – 0.25

3. Anzahl der Vollgeschosse: II

4. Firsthöhe < 9,00 m.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, der Errichtung einer Wohnanlage mit insgesamt 58 Wohnungen auf dem hinteren Teilbereich des ehemaligen Sportplatzes in der Ostseeallee 42 grundsätzlich zuzustimmen sowie die Austellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan (V+E- Plan) auf Kosten des Antragstellers mit folgenden Festlegungen:

-          Bebauungsvariante:

-          Art der Nutzung:

-          Grundflächenzahl:

-          Anzahl der Vollgeschosse:

-          Firsthöhe:     .

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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