Beschlussvorlage - GV Damsh/19/13999

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Kommunen sind Aufgrund der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777), letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146), letzte berücksichtigte Änderung: §§ 7 und 12 geändert, § 8a eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2019 (GVOBl. M-V S. 190) berechtigt örtliche Aufwandssteuern auf der Grundlage einer Satzung zu erheben. Die Zweitwohnungssteuer zählt hierzu.

Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wurde bereits in der Gemeindevertretersitzung am 27.03.2019 angesprochen.

Voraussetzung für die Erhebung ist das Vorliegen einer bestandskräftigen Satzung. Vorab ist zu prüfen, wie viele Haushalte unter die Steuerpflicht fallen.

In der Gemeinde Damshagen gibt es derzeit 121 Grundstückseigentümer, die nicht mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind.

Die Zweitwohnungssteuer wird allen natürlichen Personen auferlegt, bei denen der Tatbestand (das Vorhalten einer Zweitwohnung) zutrifft. Ausgenommen sind Objekte die als reine Kapitalanlagen genutzt werden (Vermietung unter Ausschluss der persönlichen Nutzung des Inhabers und seiner Angehörigen).

Erst nach Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung können die potentiellen Steuerpflichtigen aufgefordert werden, die Erklärung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer abzugeben.  Somit kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, wie viele Grundstückseigentümer unter die Steuerpflicht fallen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt die Erarbeitung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Damshagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Erzielung von Mehreinnahmen

 

 

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