Mitteilungsvorlage - SV Klütz/19/13850

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Stadt Klütz hat ein Verkehrskonzept bei der Firma LOGOS Ingenieursplanungs-GmbH beauftragt. Das Konzept wurde in der Bauausschusssitzung am 8. August 2019 vorgestellt. Die Empfehlungen des Konzepts umfassen u.a. die Schaffung von Parkplätzen sowie die Erarbeitung eines Parkraumkonzepts für die Bereiche Schloßstraße und Markt.

In diesem Zuge ist es sinnvoll, eine Stellplatzsatzung zu erarbeiten, welche die Herstellung (Anzahl, Größe, Beschaffenheit) im Zuge der Errichtung bzw. Änderung von baulichen Anlagen sowie die Ablöse von Stellplätzen regelt.

 

Der Entwurf einer Stellplatzsatzung liegt zur Beratung vor. Insbesondere muss beraten werden, ob die Satzung für die Stadt Klütz einschließlich aller Ortsteile gelten soll oder ob bzw. welche Ortsteile aus dem Geltungsbereich ausgenommen werden sollen. Zusätzlich kann überlegt werden, den Ortsteil Klütz in Gebietszonen zu unterteilen, sofern dies für den Geltungsbereich der zu erarbeitenden Stellplatzsatzung relevant ist. Des Weiteren kann überlegt werden, die Ablösebeträge konkret zu beziffern.

Beispielhaft liegen Stellplatzsatzungen anderer Städte/Gemeinden als Anlagen bei.

 

Gegenwärtig gilt die Satzung der Stadt Klütz über die Festlegung der Höhe des Geldbetrags nach § 48 Abs. 6 der geltenden Landesbauordnung für die Ablöse der Verpflichtung zur Stellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (letzte Fassung von 1995). Diese trifft z.B. unzureichende Regelungen zur notwendigen Anzahl von Stellplätzen für die verschiedenen Nutzungen und würde mit der neuen Stellplatzsatzung obsolet werden.

 

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Anlagen

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