Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/14038

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 20. September 2019 wurde an die Gemeinde Kalkhorst durch Frau Jana Domagalla über die Situation des fließenden Verkehrs auf der Lindenstraße im Ortsteil Groß Schwansee hingewiesen. Hierzu wurde eine Unterschriftensammlung mit 100 Einwohnern beigefügt. Es wurde festgestellt, dass durch Kraftfahrzeuge die Lindenstraße mit überhöhten Geschwindigkeiten befahren wird.

Aufgrund dieser Situation wurden nachstehende Vorschläge vorgebracht.

 

1. Einrichtung einer „Tempo 30 Zone“

2. Einbau von Fahrbahnschwellen

3. Einrichtung einer Tempoanzeige

4. Aufstellen von großen Blumenkübeln am Fahrbahnrad oder andere Fahrbahn verengende  

    Maßnahmen.

 

Von Seiten des Amtes Klützer Winkel kann der Gemeinde Kalkhorst als Baulastträger der Lindestraße empfohlen werden, ohne verkehrsrechtliche Anordnung durch das Straßenverkehrsamtes des Landkreises Nordwestmecklenburg, das Aufstellen von zwei Tempoanzeigen, die Errichtung von Hinweistafeln („Achtung spielende Kinder“) sowie das Aufbringen von Bodenwellen mit Beschilderung (zu beachten ist hierbei der Winterdienst) vorzunehmen.

Eine Tempozone 30 km/h Beschilderung sowie das Aufstellen von Blumenkübeln für die Lindenstraße kann aus verkehrsrechtlichen Gründen (vorhandener Gehweg, Straßenbreite, fehlender Kindereinrichtungen) nicht in Aussicht gestellt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, im Rahmen der Verkehrsberuhigung auf der Lindenstraße im Ortsteil Groß Schwansee das Aufstellen von zwei Tempoanzeigen und die Errichtung von Hinweistafeln („Achtung spielende Kinder“). Die finanziellen Mittel sind in den Haushaltsplan für das Jahr 2020 mit aufzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Zwei Tempoanzeigen mit Schellen, Mast und Fundament : 4000,00€

Vier Hinweistafeln  („Achtung spielende Kinder“) mit Mast und Schellen: 1000,00€

Vier Bodenwellen: 2500,00€

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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