Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13968

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 für den südwestlichen Bereich der Ortslage Hofzumfelde in der Stadtvertretung am 20. Mai 2019 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gegeben.

 

Die Zielsetzungen wurden mit den Antragstellern abgestimmt. Für den nördlichen Bereich geht es darum straßenbegleitend ein zusätzliches Gebäude gemäß Rahmenplankonzept zur Entwicklung der Ortslage Hofzumfelde zu entwickeln. Rückwärtig sollen Möglichkeiten für Stellplätze geschaffen werden. Für diesen Bereich ist eine Zufahrtsregelung zur Landesstraße mit den zuständigen Behörden und Stellen abzustimmen. Eingriffe in den Baumbestand sind zu bewerten.

 

Für den südlichen Teil des Bebauungsplanes kommt es zu einer Regelung des baulichen Bestandes. Zusätzlich sollen in dem straßenbegleitenden Gebäude Möglichkeiten für die Neubebauung geschaffen werden. Im rückwärtigen Bereich sollen Voraussetzungen für ein Wohnhaus geschaffen werden.

 

Der Bereich wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Ver- und Entsorgung ist über vorhandene Anlagen sicherzustellen. Die Regenwasserableitung soll über gedrosselte Ableitung und Rückhaltungen auf den privaten Grundstücken geregelt werden.

 

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahmen gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt dem Bürgermeister der Gemeinde Kalkhorst zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Klütz für den südwestlichen Bereich der Ortslage Hofzumfelde weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Kalkhorst werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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