Beschlussvorlage - GV Bolte/19/14037

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ ist untergliedert in den Erfolgsplan, Finanzplan, die Pläne für die Bereiche „Allgemeiner Kurbetrieb“,

„Strand“ und „Parkplätze“, die Stellenübersicht , die Übersicht über die Bereiche des Eigenbetriebes und die Übersicht über die aus den Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen.

 

Im Erfolgsplan schlagen Erträge mit 3.203.043 EUR zu Buche, denen Aufwendungen in Höhe von 3.202.680 EUR gegenüber stehen. Mit einem ausgeglichenem Jahresergebnis von 363 EUR wird in 2020 gerechnet. Dieses soll zur Einstellung als Rücklage des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ verwendet werden.

 

Im Finanzplan 2020 wird von einem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe

von 158.363 EUR, einem Cashflow aus der Investitionstätigkeit von -6.527.067 EUR und einem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von 5.219.609 EUR ausgegangen.

 

Damit die Kurverwaltung vor Saisonbeginn im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2020 tätig werden und auch die Arbeitsfähigkeit der Kurverwaltung gewährleistet werden kann, muss

der Wirtschaftsplan schnellst möglich beschlossen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ 2020 in der vorliegenden Fassung und ermächtigt gleichzeitig die Kurverwaltung im Rahmen des Wirtschaftsplanes mit Beschlussfassung tätig zu werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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