Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/14005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Saison 2019 wurden die Mitarbeiter des minimare häufig mit dem Hundeverbot im Park konfrontiert. Die Besucher wünschen sich, dass sie ihren Hund mit auf das Gelände nehmen dürfen. In der letzten Betriebsausschusssitzung wurde daher festgelegt, dass eine Umfrage auf den Social-Media-Kanälen das allgemeine Stimmungsbild bezüglich der Aufhebung des Hundeverbotes im Park eingefangen werden soll.

 
Eine Woche lang (05.11.19 - 12.11.19) konnte abgestimmt werden. Das Ergebnis zeigt, dass es mehr Befürworter (73%) als Gegner (27%) der Aufhebung des Hundeverbots gibt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, dass ab der Saison 2020 Hunde im minimare erlaubt sind, solange alle vorher festgelegten Regelungen eingehalten werden und der Eintrittspreis in Höhe von 5,50 € entrichtet wird.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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