Beschlussvorlage - V Bolte/19/13780-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbaumaßnahme Redewischer Straße;
hier: Aufhebung Beschlüsse 13780 vom 19.09.2019 und 13780-1 vom 24.10.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- Pettkus, Sandra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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21.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseeband Boltenhagen hat am 19.09.2019 den Beschluss gefasst den Straßenausbau in Redewisch ab dem Gutshaus in Richtung Niederklütz (bis Grundshägener Bach) noch in diesem Jahr durchzuführen (Spatenstich bis 31.12.2019). Am 24.10.2019 wurde die Beschlussfassung der tatsächlich vorliegenden Planung angepasst (Ausbauabschnitt Redewischer Straße ab Gutshaus bis Ortsausgang).
Während der letzten Sitzung des Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen am 12.11.2019, wurden durch die Verwaltung die Bedenken zur Realisierung der Baumaßnahme mitgeteilt. Daraufhin verständigten sich die Ausschussmitglieder zur kommenden Gemeindevertretersitzung eine entsprechende Beschlussvorlage zur Aufhebung der Beschlüsse vorbereiten zu lassen. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der zeitlichen Vorgabe zur Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Maßnahme. Die nächste Gemeindevertretersitzung tagt am 19.12.2019.
Aus folgenden Gründen wird angeraten die Beschlüsse 13780 vom 19.09.2019 und 13780-1 vom 24.10.2019 aufzuheben:
- In dem Ausbaubereich hat die Gemeinde 2018/2019 Unterhaltungskosten in Höhe vom 68.000€ investiert.
- Die Genehmigungslage lässt erwarten, dass eine Realisierung nicht mehr bis 31.12.2019 erfolgen kann. Gegenwärtig liegen die zur Fachgenehmigung benötigten Unterlagen, aus Kapazitätsgründen des Ing. Büros, noch nicht vollumfänglich vor.
- Während der letzten Sitzung des Städte- und Gemeindetages MV e.V. zu Thema „Beiträge für Erschließung und Ausbau“ am 06.11.2019 wurde unverbindlich mitgeteilt, dass für das Erstattungsverfahren voraussichtlich unter anderem eine Darstellung der Maßnahme im Haushalt gegeben sein muss. Die Maßnahme wurde aus der Haushaltsplanung gestrichen und ist nicht mehr dargestellt.
Es ist nach dem derzeitigen Wissensstand fraglich, ob eine Kompensation durch das Land unter diesen Umständen tatsächlich erfolgt
Die Einstufung der Straße erfolgt gemäß Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde als Innerortsstraße.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
Die finanziellen Auswirkungen können erst nach Beschlussfassung konkretisiert werden. | |
X | Finanzierungsmittel im Haushalt nicht vorhanden (im Haushaltsnachtrag 2018/2019 in Abgang gebracht, auf Grund der durchgeführten Unterhaltung) .- müssen im HHJ 2020 bereitgestellt werden |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |