Beschlussvorlage - GV Damsh/19/14013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Damshagen plant die konsequente energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung in allen Ortsteilen. Es sollen 280 Lichtpunkte auf moderne LED-Technik umgerüstet werden. Daneben soll teilweise auch das Leitungsnetz erneuert werden, sowie zusätzlich notwendige Zähler- und Verteilerschränke gesetzt werden.

Durch die Umrüstung auf LED-Technik ergibt sich eine jährliche CO2-Einsparung von 27.001 kg pro Jahr. Gerechnet auf die gesamte Lebensdauer von 20 Jahren ergibt dieses eine CO2- Einsparung von über 540 Tonnen.

Pro Jahr vermindert sich der Energieverbrauch um 87.193,90 kWh, was auch zu einer       Verminderung der Bewirtschaftungskosten und somit zur Entlastung des kommunalen       Haushaltes führt (20.054 EUR/Jahr Energiekostenersparnis).

 

Die geschätzten Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 737.186 EUR; davon sind 645.556 EUR Baukosten und 91.630 EUR Planungskosten.

 

Zur Finanzierung ist eine Förderung gem. der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen beantrag. Die Förderquote beträgt 50 %, mithin eine Fördersumme von 368.593 EUR.

 

Unter Berücksichtigung der potentiellen Förderung aus der Klimaschutzförderrichtlinie würde sich die Finanzierung wie folgt darstellen:

 

Gesamtausgaben                                                               737.186,00 EUR

./. Förderung gem. der Klimaschutzförderrichtlinie

           Kommunen  (Hauptförderung)       368.593,00 EUR (50%)

    verbleibender Eigenanteil der Gemeinde Damshagen    368.593,00 EUR

 

 

Zur Verringerung des Eigenanteils wurde ein Antrag auf Gewährung einer Kofinanzierungshilfe beim Innenministerium M-V gestellt.

Beantragt wurde die höchstmögliche Kofinanzierungshilfe in Höhe von 276.444 EUR; auf der Vergaberatssitzung am 22.10.2019 wurden aber aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzvolumens nur 92.000 EUR votiert.

 

Auf Nachfrage beim Innenministerium wurde erklärt, dass sich die 92.000 EUR auf 24,96 % des Eigenanteils beziehen (92.000 EUR = 24,96 % von 368.593 EUR).

Reduziert sich der Eigenanteil, reduziert sich auch die Kofinanzierungshilfe.

Es werden immer nur 24,96 % des Eigenanteils kofinanziert.

 

 

Unter Berücksichtigung der potentiellen Förderung aus der Klimaschutzförderrichtlinie und der votierten Kofinanzierungshilfe würde sich die Finanzierung wie folgt darstellen:

 

 

Gesamtausgaben                                                               737.186,00 EUR

./. Förderung gem. der Klimaschutzförderrichtlinie

           Kommunen  (Hauptförderung)       368.593,00 EUR (50%)

verbleibender Eigenanteil der Gemeinde Damshagen    368.593,00 EUR

./. Kofinanzierungshilfe        92.000,00 EUR (= 24,96 % des

                                                                                                                             Eigenanteils)

verbleibender Eigenanteil der Gemeinde Damshagen    276.593,00 EUR

 

>> Die gesamte Fördersumme beträgt somit 460.593 EUR, was einer Förderquote von
       62,48 % entspricht.

 

 

Nun stellt sich für die Gemeinde die Frage, ob an dem Vorhaben „energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung in allen Ortsteilen“ festgehalten wird oder ob das Vorhaben auf einige Ortsteile reduziert werden soll.

 

In Anlage befindet sich die Kostenschätzung des laufenden Förderantrages. Hier ist detailliert aufgeführt, welche Laternen in welchen Straßenzügen pro Ortsteil umgerüstet werden sollen.

 

Des Weiteren befindet sich in Anlage eine Auflistung pro Ortsteil unter Berücksichtigung eventueller Förderungen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt wie folgt:
 

1)      Das Vorhaben „Energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung in 23948 Damshagen in allen Ortsteilen“ wird bei Bewilligung der Hauptförderung (50 % Förderung gem. der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen der zuwendungsfähigen Kosten) und unter Berücksichtigung der Kofinanzierungshilfe von 92.000 EUR durchgeführt.
Den nicht durch Förderung gedeckten Teil der Kosten trägt die Gemeinde Damshagen.


oder

 

2)      Das Vorhaben „Energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung in 23948 Damshagen“ wird auf folgende Ortsteile begrenzt:

___________________________
___________________________
___________________________
___________________________
___________________________

Der Hauptförderantrag ist entsprechend zu ändern.





Das Vorhaben wird bei Bewilligung der Hauptförderung (50 % Förderung gem. der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen der zuwendungsfähigen Kosten) und unter Berücksichtigung der Kofinanzierungshilfe in Höhe von 24,96 % des verbleibenden Eigenanteils durchgeführt.
Den nicht durch Förderung gedeckten Teil der Kosten trägt die Gemeinde Damshagen.





 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach Rücksprache mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde wäre unter Berücksichtigung der Energiekosteneinsparung sowie den Einsparungen bei der Unterhaltung

eine Kreditaufnahme in Höhe des verbleibenden Eigenanteils von 276.000 EUR vertretbar.

Endgetilgt auf 10 Jahre ergibt dies eine jährliche Belastung von ca. 27.600 EUR.

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

X

Finanzierungsmittel im Haushalt in Höhe von 285.000 EUR als Verpflichtungsermächtigung vorhanden.

 

bei Produktsachkonto: 03.54103.09600000.023

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen.

 

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