Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13986

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem DigitalPakt Schule soll die digitale Ausstattung aller Schulen vorangebracht werden. Um die Fördermittel für den Aufbau der digitalen Infrastruktur  zu erhalten, muss ein Förderantrag gestellt werden, welches ein Medienbildungskonzept (MBK) der Schulen und den Medienentwicklungsplan (MEP) des Schulträgers enthält. Der Sockelbetrag für die Grundschulen beträgt 40.000,00 € und für die weiterführende Schule 50.000,00 €. Hinzu kommt ein Schülersatz in Höhe von 340,00 € pro Kopf. Alle drei Schulen im Amtsbereich sind mit der Antragstellung und Ausführung für das Jahr 2020 vom Bildungsministerium eingeplant worden.

Zur Erstellung des Medienentwicklungsplanes (MEP) möchte das Amt Klützer Winkel sich durch den Zweckverband eGo-MV unterstützen lassen.

 

Auf der Bürgermeisterberatung am 4. November 2019 haben alle Bürgermeister sich zu der Notwendigkeit ausgetauscht. Seitens des Amtes Klützer Winkel soll ein Auftrag an den Zweckverband eGo-MV erfolgen. Für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen als Schulträger der Grundschule Ostseebad Boltenhagen werden Kosten in Höhe von 812,61 € für die Begleitung bei der Erstellung des Medienentwicklungsplanes anfallen.

 

Die Mittel wurden in den Haushaltsplan 2020 aufgenommen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass Jan van Leeuwen als Amtsvorsteher den Auftrag für den Zweckverband eGo-MV vom 24. Oktober 2019 zur Erstellung des Medienentwicklungsplanes auslösen kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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