Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13958

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bei der Vorbereitung der Endabrechnung der Stadtsanierung der Stadt Klütz wurden auch die geschlossenen Ablösevereinbarungen für die Ausgleichsbeträge geprüft. Diese Ablösevereinbarungen gaben den Grundstückseigentümern die Möglichkeit, die zu erwartenden Sanierungsbeiträge im Vorfeld mit einer Ermäßigung abzulösen. Die Stadt Klütz hat im Oktober 2010 eine Einwohnerversammlung durchgeführt und den Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet angeboten, die nach Abschluss der Sanierung fällig werdenden Sanierungsbeiträge vorzeitig durch Vereinbarung abzulösen.

Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ende 2010 bzw. Anfang 2011 geschlossenen und vorliegenden Ablösevereinbarungen ist aufgefallen, dass bei sieben der 166 geschlossenen Ablösevereinbarung kein Zahlungseingang festzustellen ist. Entsprechend des § 5 der geschlossenen Ablösevereinbarungen hätte die Zahlung binnen eines Monats erfolgen müssen. Um eine mögliche Doppelbelastung dieser Grundstückseigentümer durch eine spätere Beitragserhebung zu vermeiden und schon jetzt Irritationen vorzubeugen, wurden diese Eigentümer zunächst von der Verwaltung angeschrieben und darum gebeten, den Vorgang zu prüfen. Bis Mitte November wurde den Grundstückseigentümern zunächst Zeit gegeben, den Vorgang zu überprüfen.

Auf Grund dieses Schreibens der Verwaltung meldeten sich bisher zu vier der geschlossenen Vereinbarungen (Stand 28.10.2019) die angeschriebenen Grundstückseigentümer und teilten mit, dass eine Zahlung tatsächlich nicht erfolgt ist. Die angegebenen Gründe sind von unterschiedlichster Natur. Sie wären jedoch bereit den in der Ablösevereinbarung bestimmten ermäßigten Betrag umgehend zu zahlen, sofern dies möglich wäre. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch die übrigen Eigentümer ebenfalls daran interessiert sein könnten. Bei allen geschlossenen Ablösevereinbarungen wurde eine Ermäßigung des Beitrages um 20 % vereinbart.

Mit Abschluss einer Ablösevereinbarung und der Zahlung des Ablösebetrags hat die Stadt einerseits relativ zeitnah finanzielle Mittel vereinnahmt, andererseits kann der einzelne Grundstückeigentümer - da er keinen Sanierungsbeitragsbescheid erhält - nicht widersprechen und klagen. Denkbar wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch, das Angebot mit einem geringeren Bewertungsabschlag zu unterbreiten, sofern dies durch die Stadtvertretung gewünscht wird. Eine vorzeitige Ablösung der zu erwartenden Beiträge ist grundsätzlich bis zum Abschluss des Sanierungsverfahrens möglich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dass die Grundstückseigentümer den Ablösebetrag (welcher aus den bereits geschlossenen Ablösevereinbarungen resultiert) nachträglich entrichten können. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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