Dringlichkeitsentscheidung - SV Klütz/19/13936

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 22.05.2017 hat die Stadtvertretung entschieden, die gesamte Straßenbeleuchtung im Ortsteil auf LED-Technik umzurüsten bzw. neue Beleuchtungsanlage zu errichten.

Der größte Teil dieser Maßnahme ist förderfähig. Dafür wurden Fördermittel beantragt.

 

Das Fördervorhaben umfasst den Ersatz von 10 alten Laternen durch 18 neue, energieeffiziente Laternen. In Anlage ist ein Lageplan beigefügt.

 

Das Vorhaben ist mit Gesamtausgaben in Höhe von 81.684,29 EUR veranschlagt.

Zur Gegenfinanzierung sind davon 50 % als Förderung gem. der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen beantragt.

Für die verbleibenden 50 % hat die Stadt Klütz eine Kofinanzierungshilfe beantragt.

Die Höhe der Kofinanzierungshilfe ist abhängig von der Leistungsfähigkeit des Antragsstellers. Die Leistungsfähigkeit der Stadt Klütz wird bei RUBIKON als „dauernd weggefallen“ eingeschätzt, so dass 75 % als Förderung theoretisch möglich wären.

 

Zahlenmäßig stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:

 

      81.684,29 EUR  Gesamtkosten

./.   40.842,14 EUR  Förderung aus Klimaschutzprogramm (= Hauptförderung)

./.   30.631,00 EUR  Kofinanzierungshilfe

=   10.211,15 EUR verbleibender Eigenanteil der Stadt Klütz

 

Über die Vergabe von Kofinanzierungshilfen entscheidet ein interministeriell besetzter Vergaberat. Der Vergaberat tagt in der Regel zweimal im Jahr.

 

Auf der Sitzung des Vergaberates am 23.05.2019 wurde die Entscheidung über den Antrag der Stadt Klütz auf die nächste Sitzung verschoben.

Auf der Sitzung des Vergaberates am 22.10.2019 wurde der Antrag erneut zur Entscheidung aufgerufen. Lt. telefonischer Auskunft ist der Antrag aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzvolumens leider nicht votiert, d.h.er wurde abgelehnt.

 

Nun sollte die Stadt eine Entscheidung treffen, ob sie auch ohne eine Kofinanzierungshilfe das Vorhaben „energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung im OT Hofzumfelde“ durchführen möchte.

 

In der Konsequenz bedeutet dieses, dass die Stadt die nicht durch Fördermittel aus dem Klimaschutzprogramm gedeckten Kosten allein tragen muss.

 

 

 

 

Zahlenmäßig stellt sich die Finanzierung dann wie folgt dar:

 

      81.684,29 EUR  Gesamtkosten

./.   40.842,14 EUR  Förderung aus Klimaschutzprogramm (= Hauptförderung)

=   40.842,15 EUR verbleibender Eigenanteil der Stadt Klütz

 

Die Mittel stehen im Haushalt der Stadt zur Verfügung. Eventuelle Einnahme aus Kofinanzierungshilfe ist nicht im Haushalt abgebildet. Nur die Einnahme aus Fördermitteln aus dem Klimaschutzprogramm ist eingeplant.

 

Sollte sich die Stadt für Tragung des Eigenanteils in Höhe von 40.842,15 EUR entscheiden, würde diese Entscheidung schnellstmöglich dem Hauptfördergeber (Klimaschutzprogramm) mitgeteilt werden, damit ein Zuwendungsbescheid erstellt werden kann und die Maßnahme durchgeführt werden kann.

 

Ohne diese Mitteilung ist der Förderantrag als „Finanzierung nicht gesichert“ eingestuft. Eine Bescheidung kann nicht erfolgen.

 

Selbstverständlich kann die Stadt immer wieder einen Kofinanzierungshilfeantrag stellen, ob die Entscheidung des Vergaberates (voraussichtlicher Sitzungstermin: Mai 2020) dann eine andere sein wird, ist mehr als fraglich.

 

Zu Bedenken ist auch, dass in diesem Fall die Einstufung „Finanzierung nicht gesichert“ bleibt und die Gefahr besteht, dass der Hauptförderer den Förderantrag ablehnt, um die Mittel nicht weiter zu binden und sie bei anderen Vorhaben, dessen Finanzierung gesichert ist, zu gewähren.

 

Des Weiteren könnte zur Entscheidung auch herangezogen werden, dass trotz Erhöhung der Anzahl der Laternen sich eine Energieeinsparung von 6.585,26 Kilowattstunden pro Jahr ergibt. Bei einem Kilowattstundenpreis von 0,23 EUR würde sich eine jährliche Kosteneinsparung von 1.514,60 EUR ergeben und die Instandsetzungskosten würden gegen Null gehen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, das Vorhaben „energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Hofzumfelde“ auch ohne eine Kofinanzierungshilfe durchzuführen. Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe einer Zuwendung gem. der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen ( = 50 % der Gesamtkosten).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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