Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13959
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau des ländlichen Weges von Wohlenhagen in Richtung Bössow
hier: Entscheidung über die weitere Vorgehensweise
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- K. Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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07.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 18.07.2017 hat die Gemeindevertretung entschieden, den zum größten Teil unbefestigten ländlichen Weg zwischen Wohlenhagen in Richtung Bössow bis zur Gemeindegrenze als Betonspurbahn grundhaft zu erneuern.
Das Vorhaben ist mit Gesamtausgaben in Höhe von 553.193,20 EUR veranschlagt.
Zur Gegenfinanzierung sind davon 65 % Zuwendung gem. der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) beantragt.
Anmerkung:
Die Beantragung in 2018 fand keine Berücksichtigung; die Entscheidung über die Beantragung in 2019 steht noch aus.
Für die verbleibenden 35 % hat die Gemeinde eine Kofinanzierungshilfe beantragt.
Die Höhe der Kofinanzierungshilfe ist abhängig von der Leistungsfähigkeit des Antragsstellers. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Hohenkirchen wird bei RUBIKON als „dauernd gesichert“ eingeschätzt, so dass 50 % als Kofihilfe theoretisch möglich wären.
Zahlenmäßig stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:
553.193,20 EUR Gesamtkosten
./. 359.575,58 EUR ILERL-Förderung (= Hauptförderung)
./. 96.808,81 EUR Kofinanzierungshilfe
= 96.808,81 EUR verbleibender Eigenanteil der Gemeinde
Über die Vergabe von Kofinanzierungshilfen entscheidet ein interministeriell besetzter Vergaberat. Der Vergaberat tagt in der Regel zweimal im Jahr.
Auf der Sitzung des Vergaberates am 23.10.2018 wurde der Antrag abgelehnt.
Der Antrag wurde erneut gestellt und auf der Sitzung des Vergaberates am 22.10.2019 leider wieder abgelehnt (Begründung: aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzvolumens erfolgte keine Votierung)
Nun könnte die Gemeinde eine Entscheidung treffen, ob sie auch ohne eine Kofinanzierungshilfe das Vorhaben „Ausbau des ländlichen Weges von Wohlenhagen in Richtung Bössow“ durchführen möchte.
In der Konsequenz bedeutet dieses, dass die Gemeinde die nicht durch ILERL-Fördermittel gedeckten Kosten allein tragen müsste.
Zahlenmäßig stellt sich die Finanzierung dann wie folgt dar:
553.193,20 EUR Gesamtkosten
./. 359.575,58 EUR ILERL-Förderung (= Hauptförderung)
= 193.617,62 EUR verbleibender Eigenanteil der Gemeinde
Sollte sich die Gemeinde für die Tragung des Eigenanteils in Höhe von 193.617,62 EUR entscheiden, würde diese Entscheidung schnellstmöglich dem Hauptfördergeber (ILERL) mitgeteilt werden, damit der Förderantrag möglicherweise berücksichtigt wird.
Ohne diese Mitteilung ist der Förderantrag als „Finanzierung nicht gesichert“ eingestuft. Eine Bescheidung kann nicht erfolgen.
Anmerkung:
Auf telefonische Nachfrage beim Hauptförderer (Landkreis), ob denn das Vorhaben in diesem Jahr überhaupt für eine ILERL-Förderung vorgesehen ist, wurde die Auskunft erteilt, dass der Antrag erst einmal nicht berücksichtigt wurde, weil das Budget aufgebraucht ist.
Allerdings kann es durchaus sein, dass im Laufe des Jahres 2020 noch Mittel aus anderen Landkreises (Rückläufer) zugeteilt werden, die dann verteilt werden können.
Selbstverständlich kann die Gemeinde immer wieder einen Kofinanzierungshilfeantrag stellen, ob die Entscheidung des Vergaberates (voraussichtlicher Sitzungstermin: Mai 2020) dann eine andere sein wird (zumal bereits zweimal der Antrag abgelehnt wurde), ist
fraglich.
Zu Bedenken ist auch, dass in diesem Fall die Einstufung „Finanzierung nicht gesichert“ bleibt und die Gefahr besteht, dass der Hauptförderer den Förderantrag ablehnt.
Zusammenfassung:
Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1:
Der ILERL-Förderantrag bleibt wie er ist und es wird für die Mai-Sitzung ein erneuter Kofihilfeantrag gestellt. Solange der ILERL-Antrag bleibt wie er ist, gilt er als „die Finanzierung ist nicht gesichert“ und erhält auf gar keinen Fall eine ILERL-Förderung 2020. Er kommt dann in die nächste Runde für 2021.
Möglichkeit 2:
Die Gemeinde erklärt gegenüber dem ILERL-Fördergeber (Landkreis), dass sie auch ohne Kofihilfe das Vorhaben durchführen wird und den Eigenanteil in voller Höhe trägt. In diesem Fall gilt „die Finanzierung ist gesichert“.
Dann gibt es zwar immer noch keine ILERL-Mittel 2020, aber man ist in der Runde bei der Vergabe der Rückläufermittel dabei.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das Vorhaben „Ausbau des ländlichen Weges von Wohlenhagen in Richtung Bössow“ auch ohne eine Kofinanzierungshilfe durchzuführen. Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe einer Zuwendung gem. der ILERL M-V ( = 65 % der Gesamtkosten).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |