Beschlussvorlage - GV Ziero/19/13894
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss aller für 2020/2021 geplanten "touristischen" Investitionen und Aufwendungen für Veranstaltungen und sonstige Aufwendungen der Gemeinde Zierow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Lisa Witting
- Verfasser/Antragsteller:
- Witting, Lisa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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20.11.2019
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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24.10.2019
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Erledigt
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Sozialausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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30.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die für 2020/21 geplanten touristischen Investitionen, wie die Verlängerung des Holzstegs am Strand, die Aufwertung u. Beschilderung von Rad-/Wanderwegen müssten spätestens im Dezember 2019 bestellt/in Auftrag gegeben werden, damit sie noch rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Saison aufgestellt werden können. Verträge für Veranstaltungen 2020 müssten spätestens im November/Dezember 2019 abgeschlossen werden. Der Auftrag für den Druck der Kurkarten muss spätestens im Dezember 2019 erfolgen, damit die Kurkarten (Aufwand) rechtzeitig vor Beginn der Saison 2020 fertiggestellt und an die Vermieter/Vermittler ausgeliefert/versandt werden können.
Gemäß § 15 GemHVO Doppik „Übertragbarkeit“ gilt:
(1) …
(2) Ansätze für ordentliche Aufwendungen und ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes sind übertragbar, soweit hinsichtlich der Ansätze im Haushaltsjahr bereits rechtliche Verpflichtungen eingegangen wurden oder sie in sonstiger Weise gebunden sind. Dies gilt auch dann, wenn der Haushalt im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen ist oder der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr nicht erreicht werden kann. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend.
(3) Ein- und Auszahlungsansätze für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind übertragbar. Diese bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem die Investition in ihren wesentlichen Teilen genutzt werden kann oder die Investitionsförderungsmaßnahme durchgeführt wurde. Werden Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des Haushaltsfolgejahres bestehen.
(4) – (6) …
Das bedeutet, dass die Ausgabeermächtigungen in Form der Reste vorhanden sind.
Für die Aufwandsproduktsachkonten ist sodann eine entsprechende Rückstellung für ausstehende Rechnungen zu bilden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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281,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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284,9 kB
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