Beschlussvorlage - GV Damsh/19/13911

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Damshagen hat das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 beschränkt sich auf eine Teilfläche innerhalb des Plangebietes zur Errichtung einer Rezeption. Hierfür werden Flächen genutzt, die ursprünglich für den Gastank genutzt waren.

Unter Berücksichtigung der zu beachtenden technischen, naturschutzfachlichen und forstlichen Vorgaben ist die planungsrechtliche Vorbereitung erfolgt.

 

Auf eine frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet. Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist erfolgt. Eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist aus Sicht der Gemeinde Damshagen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt. Die Gemeinde Damshagen hat die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB mit den Entwurfsunterlagen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 durchgeführt.

 

Die Planunterlagen einschließlich Begründung lagen in der Zeit vom 20. Dezember 2017 bis zum 22. Januar 2018 im Amt Klützer Winkel öffentlich aus. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Stellungnahmen von der Öffentlichkeit nicht zu den Entwurfsunterlagen abgegeben. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.12.2017 beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben.

 

Die Gemeinde Damshagen hat alle im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen gesammelt, bewertet und gewichtet.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.

 

Die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Planunterlagen werden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Eine Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens wurden unter Berücksichtigung der Abstimmung mit der Forst die Zufahrtsmöglichkeiten den Anforderungen angepasst. Hier sind Grundzüge der Planung aus Sicht der Gemeinde Damshagen nicht berührt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich Gutshaus Stellshagen eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft.

Es ergeben sich:

-         zu berücksichtigende Stellungnahmen,

-         nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Damshagen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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