Beschlussvorlage - GV Damsh/19/13910

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Damshagen hat die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen überprüft. Im Ergebnis ergeben sich Stellungnahmen der Behörden und TÖB und Stellungnahmen der Nachbargemeinden, die in der Abwägung zu berücksichtigen sind. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen.

 

Im Ergebnis der Bewertung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen ergeben sich Änderungen in der Satzung. Die Anforderungen der Stellungnahme der Bauleitplanung werden behandelt und entsprechend Ergebnis der Abwägung ergänzt. Grundzüge der Satzung sind dadurch nicht berührt. Anforderungen an Ausgleich und Ersatz sind ohnehin unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Naturschutzbehörde zu behandeln und zu bewerten. In Bezug auf die Anforderungen des Naturschutzes werden die Anforderungen an die Eingriffsermittlung im Zusammenhang mit der Abwägung behandelt, der Baum- und Alleenschutz bewertet und Ausführungen zum Artenschutz ergänzt. Eine Beeinträchtigung von § 20 geschützten Biotopen erfolgt nicht.

 

Die Planung ist mit den Zielsetzungen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar. Somit kann die Unterlage für den Satzungsbeschluss vorbereitet werden.

 

Anforderungen aus Sicht der Landesforst ergeben sich nicht, weil Waldflächen nicht berührt sind. Entsprechend Stellungnahme des Amtes Klützer Winkel kann davon ausgegangen werden, dass die Löschwasserversorgung für den Bereich des Geltungsbereiches der Satzung gesichert ist. Es wird im Rahmen der Stellungnahme empfohlen, im Bereich der Lindenstraße 3 einen weiteren Hydranten zu errichten, weil der vorhandene Teich im Privateigentum ist.

 

Hof Reppenhagen befindet sich innerhalb des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Damshagen. Es ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Somit ist auch die Vereinbarkeit mit dem Flächennutzungsplan gegeben.

 

Die Gemeinde Damshagen hat das Verfahren zur Aufstellung der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Reppenhagen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 25. Juni 2019 bis zum       26. Juli 2019 vorgenommen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 04.07.2019 vorgenommen. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist erfolgt. Die Gemeinde Damshagen hat die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und TÖB überprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Vom Grundsatz her wird die Aufstellung der Satzung wie mit dem Entwurf weiterverfolgt; einzelne Änderungsinhalte ergeben sich. Diese haben jedoch keinen grundsätzlichen Einfluss auf die Satzung.

 

Es ergeben sich Belange aus der Abwägung, die bereits im Sachverhalt dargestellt sind und entsprechend zu berücksichtigen sind. Unter Bezug auf die Stellungnahme des Landkreises wird die Festsetzungsdichte reduziert. Damit sind weiterhin die Mindestanforderungen für die städtebauliche Ordnung und Regelung aus Sicht der Gemeinde Damshagen für den Bereich nach § 34 BauGB gesichert.

 

Im städtebaulichen Vertrag sind zusätzlich zu den Anforderungen an die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ggf. zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zu berücksichtigen, insbesondere zur Herstellung des Systems der Löschwasserbereitstellung.

 

Die gegebenen Stellungnahmen und Hinweise finden in den Planunterlagen der Satzung und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Behandlung der Stellungnahmen durch die Gemeinde Damshagen Berücksichtigung. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse in die Entwurfsunterlagen führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Damshagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.              
    Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

 

Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.

 

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Damshagen zu eigen.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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