Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13924

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt die Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 für das Strandhotel auf.

 

Im Zusammenhang mit dem Gebäudeabbruch ist eine ökologische Begleitung und Dokumentation innerhalb des Plangebietes erfolgt. Dies war unter Berücksichtigung des folgenden Dokumentes und des zugehörigen Bescheides erforderlich „Bericht und Dokumentation zur ökologischen Abrissbegleitung des Gebäudes auf dem ehemaligen Qualmann-Grundstück in 23946 Boltenhagen, Ostseeallee 27“, von Green Way, Daniel Triebel, Hugolsdorf, vom 15.12.2010. Mit Bescheid des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie vom 15.11.2011 wurde eine Ausnahme vom Verbot der Beeinträchtigung besonders geschützter Arten gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG für das Vorhaben (Ostseeallee 27, Ostseebad Boltenhagen) erteilt (Änderungsbescheid). Dieser Bescheid bezieht sich auf den Abbruch und die Neubebauung und enthält Auflagen. Nach Aussage des Vorhabenträgers wurden bis auf das Winterquartier für Fledermäuse, welches bislang noch nicht realisiert werden konnte, die Auflagen erfüllt. Die Auflagen sind im folgenden Dokument enthalten „Bericht und Dokumentation zur Umsetzung der vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Abriss der Gebäude auf dem ehemaligen Qualmann-Grundstück in 23946 Boltenhagen, Ostseeallee 27“, von Green Way, Daniel Triebel, Hugolsdorf, vom 15.12.2010. Das Winterquartier ist noch durch den Vorhabenträger zu realisieren. Diese Forderung ist letztlich Voraussetzung für den Satzungsbeschluss. Die Abstimmungen hierzu sind mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg zuletzt im Oktober 2019 erfolgt.

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beabsichtigt als Komplexmaßnahme die Realisierung von Artenschutzmaßnahmen im Bereich des Bauhofes innerhalb eines Trafogebäudes.

 

Die Vereinbarkeit der Maßnahmen im Zusammenhang mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 für das Winterquartier von Fledermäusen soll überprüft werden. Im Rahmen der Variantenuntersuchung für die Komplexmaßnahme sind in Bezug auf ihre Eignung auch die um das Trafohaus vorhandenen und umgebenden Flächen mit zu betrachten.

 

Es ist die beste Variante für eine Komplexmaßnahme des Artenschutzes unter Berücksichtigung und Anlass der Umsetzung der Anforderungen des Artenschutzes mit der Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 herauszuarbeiten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss, das Trafohaus auf dem Bauhofgelände und unmittelbar umgebende Flächen für eine Komplexmaßnahme des Artenschutzes im Zusammenhang mit der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 bereitzustellen. Die artenschutzrechtlichen Möglichkeiten und die kostenseitigen Anforderungen sind im Zuge der Vorbereitung abzustimmen. Maßnahmen im Zusammenhang mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 sind zu Lasten dieses Planes festzulegen.

 

  1. Der Beschluss bezieht sich auf Teilflächen des Flurstücks „Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, Tarnewitz, Flur 3, Flurstück 9/91.“

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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