Beschlussvorlage - V Bolte/19/13780-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseeband Boltenhagen hat am 19.09.2019 den Beschluß gefasst den Straßenausbau in Redewisch ab dem Gutshaus in Richtung Niederklütz (bis Grundshägener Bach) noch in diesem Jahr durchzuführen (Spatenstich bis 31.12.2019).

Die vorliegenden Planungsunterlagen sehen einen Ausbau nicht bis an den Grundshägener Bach vor. Die BVL GV Bolte/19/13780 bezog sich lediglich auf den Ausbauabschnitt Redewischer Straße ab Gutshaus bis Ortsausgang (Siehe Anlage).

Die geschätzten Kosten beziehen sich ebenfalls nur auf diesen Ausbauabschnitt.

Nur innerhalb der Ortslage ist ggf. eine Kompensationszahlung des Landes für die wegfallenden Straßenbaubeiträge zu erwarten.

Die Einstufung der Straße erfolgt gemäß Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde als Innerortsstraße.

 

Grobkalkulation Ausbaubeiträge Redewisch

Grundlage: Kostenschätzung vom 18.10.2019

   Gesamt  Fahrbahn   Entwässerung

Baukosten:  275.022,04 €  204.650,82 €  70.371,22 €

Honorare:          37.964,27 €        28.250,17 €        9.714,10 €

Gesamtkosten:    312.986,31 €      232.900,99 €      80.085,32 €

Anliegeranteil %:     40%   44%

Anliegeranteil:  128.397,94 €    93.160,39 €  35.237,54 €

Gemeindeanteil: 184.588,37 €  139.740,59 €  44.847,78 €

 

Im Jahr 2018 wurden, in dem zum Ausbau vorgesehenen Ausbaubereich, Instandsetzungs-/Unterhaltsmaßnahmen für rund 68.000 € durchgeführt.

 

Die Genehmigungbescheide für den Straßenausbau stehen noch aus.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseeband Boltenhagen beschließt den Straßenausbau innerhalb der Ortslage Redewisch von Zufahrt Gutshaus bis Ortsausgang Redewisch.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Die finanziellen Auswirkungen können erst nach Beschlussfassung konkretisiert werden.

X

Finanzierungsmittel im Haushalt nicht vorhanden (im Haushaltsnachtrag 2018/2019 in Abgang gebracht, auf Grund der durchgeführten Unterhaltung) .- müssen im HHJ 2020 bereitgestellt werden

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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