Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13899

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2016 wurde rückwirkend zum 01.01.2016 eine Zielvereinbarung über die Finanzierung des Literaturhauses „Uwe Johnson“ für die Jahre 2016 bis 2020 zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V, dem Landkreis Nordwestmecklenburg sowie der Stadt Klütz geschlossen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern erklärt sich für weitere fünf Jahre bereit, die Arbeit des Literaturhauses mit jährlich 35.000,00 Euro zu unterstützen, sofern die seitens der kommunalen Ebene bereitgestellte Förderung des Jahres 2016 in Höhe von insgesamt 65.500,00 Euro nicht unterschreitet.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V bittet bis zum 02.12.2019 um Rückmeldung, damit die Zielvereinbarung vorbereitet werden kann. Nähere Ausführungen können der Zielvereinbarung für die Jahre 2016 bis 2020 entnommen werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, der Zielvereinbarung über die Finanzierung des Literaturhauses „Uwe Johnson“ für die Jahre 2021 bis 2025 zuzustimmen und die kommunale Förderung von mindestens 65.500,00 Euro für den Zeitraum zu übernehmen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

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Anlagen

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