Mitteilungsvorlage - SV Klütz/19/13811

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern hat mit Schreiben vom 20. August 2019 auf mehrfach aufkommender Straßennamen innerhalb einer Gemeinde aufmerksam gemacht.

 

Mehrfach aufkommende Straßennamen führen besonders bei der Deutschen Post oder anderen Logistik- und Postunternehmen aber auch bei der Polizei, Rettungsdienst und den Brand- und Katastrophenschutz zu erheblichen Schwierigkeiten. Dabei können die mehrfach aufkommenden Straßennamen zu einer Gefährdung von Leib, Leben und Eigentum sowie ggf. auch zu Amtshaftungsansprüchen gegen die Gemeinde führen.

 

Für die Stadt Klütz sind folgende mehrfach aufkommende Straßennamen zu verzeichnen:

 

Straßenname

Ortsteil

An der Chaussee

Eulenkrug

Arpshagen

Wohlenberg

Dorfstraße

Goldbeck

Kühlenstein

Niederklütz

Tarnewitzerhagen

Oberklütz

Steinbeck

Christinenfeld

Hofzumfelde

Grundshagen

 

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Nordwestmecklenburg teilte mit, dass zum Ende des Jahres 2019 eine Abfrage von Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden sich vorbehalten wird. Dementsprechend bittet die Verwaltung um Mitteilung, wie mit den mehrfach aufkommenden Straßennamen in der Stadt Klütz zu verfahren ist.

 

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Anlagen

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