Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13726

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V i. V. m. § 64 Abs. 4 KV M-V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Klütz hat den Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Klütz zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V i.V.m. § 64 Abs. 4 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das städtebauliche Sondervermögen für das Jahr 2017.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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