Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13351

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG und fasst das Ergebnis in einem Prüfungsbericht incl. des Prüfungs­vermerks und einem Bestätigungsvermerk zusammen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses darf zu keinen Beanstandungen führen, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

Die Bilanzsumme beträgt  26.047.951,94

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt -274.579,37

Das Jahresergebnis beträgt nach Veränderung der Rücklagen 0,00

Die Finanzrechnung weist für 2017 einen Finanzmittelüberschuss aus von  432.082,60

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Klütz zum 31. De­zember 2017 zu empfehlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Klütz zum 31. Dezember 2017 fest.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlagen

 

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Anlagen

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