Beschlussvorlage - GV Ziero/19/13841

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die turnusmäßig durchzuführenden Kontrollen an Ingenieursbauwerken sind in der DIN 1076 geregelt. Danach erfolgen alle 3 Jahre abwechselnd eine Hauptprüfung und eine einfache Bauwerksprüfung.

Ergebnis der 2019 durchgeführten Hauptprüfung der Brücken und Durchlässe in der Gemeinde Zierow:

 

Bauwerk Nr.1 Durchlass i.Z.d. Straße von Eggerstorf nach Landstorf für den Graben 11:0:1

Allgemeiner Zustand des Durchlasses: nicht ausreichend/kritisch (Zustandsnote: 3,3)

Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend bzw. kurzfristig erforderlich:

-          Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit

-          Schutzeinrichtung Erneuerung: Geländer

-          Gehwegeinengung erforderlich: Sicherung der Randbereiche mit Absperrzaun

-          Instandsetzung Hauptbauteile: Stützwände, Abdeckungen

-          Reinigungsarbeiten: Bauwerk, Böschungen

Standsicherheit des Bauwerks insgesamt war wegen hohem Wasserstand und Schlammablagerungen nicht prüfbar. Standsicherheit der Stirnwände und Geländer ist beeinträchtigt.

 

Bauwerk Nr. 2 Brücke i.Z.d. Weges von Zierow nach Eggerstorf über den Graben 11:0:1

Allgemeiner Zustand der Brücke: noch ausreichend (Zustandsnote: 2,5)

Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend erforderlich:

-          Reinigungsarbeiten: insbesondere Grabenprofilierung, Schlammbeseitigung (Standsicherheit nicht prüfbar, da Durchlass komplett unter Wasser)

-          Geländerinstandsetzung

 

Bauwerk Nr. 3 Durchlass i.Z.d. Straße von Eggerstorf nach Landstorf für den Graben 11:0:1

Allgemeiner Zustand des Durchlasses: ausreichend (Zustandsnote: 2,9)

Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend bzw. kurzfristig erforderlich:

-          Reinigungsarbeiten

-          Geländer erneuern

-          Schadensbeseitigung an Fahrbahnbelag und Böschung; ggf. Warnhinweis erforderlich

Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind mittelfristig erforderlich:

-          Instandsetzung Hauptbauteile: Rohrwand, Stirnwand

Mittelfristig besteht die Gefahr der Schadensausbreitung; Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des Bauwerks ist zu erwarten.

Bauwerk Nr. 4 Durchlass von Landstorf nach Zierow über den Graben 11:0:1/1/A

Allgemeiner Zustand des Durchlasses: ausreichend (Zustandsnote: 2,9)

Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend bzw. kurzfristig erforderlich:

-          Reinigungsarbeiten: laufende Wege- und Böschungsunterhalten und Mäharbeiten

-          Beschilderung fachgerecht herstellen

-          Geländer erneuern

-          Ggf. Warnhinweis zur Verkehrssicherheit erforderlich

Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit sind beeinträchtigt.

 

Bauwerk Nr. 7 Durchlass von Zierow nach Landstorf für den Graben 11:0:1:/1/B

Allgemeiner Zustand des Durchlasses: nicht ausreichend/kritisch (Zustandsnote: 3,0)

Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend bzw. kurzfristig erforderlich:

-          Reinigungsarbeiten

-          kleinere Reparaturen: Auffüllung der Überschüttung

-          Schutzeinrichtung Erneuerung: Geländer aufbauen

Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit sind beeinträchtigt.

 

Bauwerk Nr. 9 Durchlass von der Alten Ziegelei nach Landstorf für den Graben 11:0:1

Allgemeiner Zustand des Durchlasses: ausreichend (Zustandsnote: 2,5)

Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend bzw. kurzfristig erforderlich:

-          Reinigungsarbeiten: Bauwerk, Böschung und Belag

-          Schutzeinrichtung: Geländer aufstellen

-          kleinere Reparaturen: Böschung verdichten, Fahrbahnplatten seitlich einschütten

Standsicherheit ist beeinträchtigt. Verkehrssicherheit ist eingeschränkt. Dauerhaftigkeit ist beeinträchtigt.

 

Bauwerk Nr. 10 Durchlass von Zierow zur Alten Ziegelei für den Graben 11:0:1

Allgemeiner Zustand des Durchlasses: befriedigend (Zustandsnote: 2,3)

Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend bzw. kurzfristig erforderlich:

-          Reinigungsarbeiten

-          Lagerkontrollmessung erforderlich (Kontrolle der Rohrlage)

Standsicherheit und Verkehrssicherheit sind gegeben. Dauerhaftigkeit könnte langfristig beeinträchtigt sein.

 

Bauwerk Nr. 11 Durchlass von Zierow zur Alten Ziegelei für den Graben 11:0:1

Allgemeiner Zustand des Durchlasses: befriedigend (Zustandsnote: 2,4)

Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend erforderlich:

-          Geländeraufbau

-          Reinigungsarbeiten: Bauwerk, Böschung und Weg

Standsicherheit und Verkehrssicherheit sind gegeben, aber beeinträchtigt (Ausspülungen, fehlende Steine bzw. fehlendes Geländer)

Dauerhaftigkeit kann durch Folgeschäden beeinträchtigt sein.

 

Bauwerk Nr. 12 Fußgängerbrücke i.Z.d. Weges von Proseken nach Zierow über den Graben 11:0:1

Allgemeiner Zustand der Brücke: nicht ausreichend/kritisch (Zustandsnote: 3,4)

Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend bzw. kurzfristig erforderlich:

-          Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit / Nutzungsein-schränkung?

-          Ersatzneubau wegen Ablauf der wirtschaftlichen Nutzungsdauer

Standsicherheit, Verkehrssicherheit sind beeinträchtigt. Dauerhaftigkeit ist nicht mehr gegeben.

 

Bauwerk Nr. 13 Fußgängerbrücke über den Graben 11:0:1

Allgemeiner Zustand der Brücke: ungenügend (Zustandsnote: 4,0)

Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend erforderlich:

-          Vollsperrung erforderlich

-          Ersatzneubau wegen Ablauf der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und wegen Tragfähigkeitsverlust

Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit sind nicht mehr gegeben.

 

Bauwerk Nr. 14 Durchlass von Proseken nach Zierow im Zuge des Grabens 11:0:1

Allgemeiner Zustand des Durchlasses: ungenügend (Zustandsnote: 3,7)

Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend erforderlich:

-          Vollsperrung erforderlich

-          Bauwerkserneuerung / Ersatzneubau

Standsicherheit und Verkehrssicherheit sind erheblich beeinträchtigt. Dauerhaftigkeit ist nicht mehr gegeben.

 

Bauwerk Nr. 15 Dur Durchlass von Zierow nach Eggerstorf für den Graben 11:0:1

Allgemeiner Zustand des Durchlasses: befriedigend (Zustandsnote: 2,2)

Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend erforderlich:

-          Instandsetzung Geländer/Brüstung

-          Reinigungsarbeiten: Freischneiden des Bauwerks

Standsicherheit ist gegeben. Verkehrssicherheit ist geringfügig beeinträchtigt. Dauerhaftigkeit kann langfristig beeinträchtigt werden.

 

Bauwerk Nr. 16 Durchlass von Proseken in Richtung Zierow im Zuge des Grabens 11:0:1

Allgemeiner Zustand des Durchlasses: ungenügend (Zustandsnote: 3,5)

Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend bzw. kurzfristig erforderlich:

-          Reinigungsarbeiten

-          Bauwerkserneuerung / Ersatzneubau (Schaden an Rohrwandung)

Standsicherheit erheblich beeinträchtigt. Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Dauerhaftigkeit nicht mehr gegeben.

 

Erläuterung Zustandsnoten:

sehr gut

1,0-1,4

gut

1,5-1,9

befriedigend

2,0-2-4

noch ausreichend

2,5-2,9

kritisch

3,0-3,4

ungenügend

3,5-4,0

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung Zierow beschließt folgendes:

 

Bauwerk Nr. 1 Durchlass i.Z.d. Straße von Eggerstorf nach Landstorf für den Graben 11:0:1

Die Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen.

Die Herstellung der Verkehrssicherungspflicht mittels Erneuerung der Geländer ist im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen.

Es erfolgt eine Beauftragung von Planungsleistungen für die Erstellung eines Standsicherheitsnachweises/Tragfähigkeitseinstufung (separate Beschlussfassung).

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

 

Bauwerk Nr. 3 Durchlass i.Z.d. Straße von Eggerstorf nach Landstorf für den Graben 11:0:1

Die Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen.

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

 

Bauwerk Nr. 7 Durchlass von Zierow nach Landstorf für den Graben 11:0:1:/1/B

Die Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen. Die Herstellung des Geländers ist zu beauftragen.

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

 

Bauwerk Nr. 12 Fußgängerbrücke i.Z.d. Weges von Proseken nach Zierow über den Graben 11:0:1

Der Neubau der Brücke ist zu beauftragen (separate Beschlussfassung).

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

 

Bauwerk Nr. 13 Fußgängerbrücke über den Graben 11:0:1

Der Neubau der Brücke ist zu beauftragen (separate Beschlussfassung).

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

 

Bauwerk Nr. 14 Durchlass von Proseken nach Zierow im Zuge des Grabens 11:0:1

Der Neubau des Durchlasses ist zu beauftragen (separate Beschlussfassung).

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

 

Bauwerk Nr. 16 Durchlass von Proseken in Richtung Zierow im Zuge des Grabens 11:0:1

Der Neubau des Durchlassrohres ist zu beauftragen (separate Beschlussfassung).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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