Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13868
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Stellvertreter der Ausschussmitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Sandra Bartels
- Verfasser/Antragsteller:
- Bartels, Sandra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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24.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Entsprechend der Neuregelung der Hauptsatzung, sind nach § 6 Abs. 1 Stellvertreter der Ausschussmitglieder zu wählen. Die Regelung lautet wie folgt:
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Haré-Niemeyer. Die Gemeindevertretung kann für jedes Ausschussmitglied bis zu zwei stellvertretende Ausschussmitglieder wählen. Stellt der Wahlvorschlagsträger mehr als ein Ausschussmitglied, kann er für diesen Ausschuss in derselben oder bis zur doppelten Anzahl gleichrangige Stellvertreter benennen. Für den Amtsausschuss wird für jedes Mitglied ein Stellvertreter/ eine Stellvertreterin gewählt.
Als Anlage ist eine Aufstellung über die von den Ausschussmitgliedern benannten Stellvertreter beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x | Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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423,2 kB
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