Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13868

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend der Neuregelung der Hauptsatzung, sind nach § 6 Abs. 1 Stellvertreter der Ausschussmitglieder zu wählen. Die Regelung lautet wie folgt:

 

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Haré-Niemeyer. Die Gemeindevertretung kann für jedes Ausschussmitglied bis zu zwei stellvertretende Ausschussmitglieder wählen. Stellt der Wahlvorschlagsträger mehr als ein Ausschussmitglied, kann er für diesen Ausschuss in derselben oder bis zur doppelten Anzahl gleichrangige Stellvertreter benennen. Für den Amtsausschuss wird für jedes Mitglied ein Stellvertreter/ eine Stellvertreterin gewählt.

 

Als Anlage ist eine Aufstellung über die von den Ausschussmitgliedern benannten Stellvertreter beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die stellvertretenden Ausschussmitglied entsprechend der beigefügte Anlage zu wählen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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