Mitteilungsvorlage - GV Bolte/19/13853
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung der Kindertagesförderung ab dem Jahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Mareen Tech
- Verfasser/Antragsteller:
- Tech, Mareen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Anhörung
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24.10.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Anhörung
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16.10.2019
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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21.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 4. September 2019 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern das Gesetz zu Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindestagesförderungsgesetzes M-V (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) beschlossen.
Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, das die Eltern vollständig ab dem 01.01.2020 von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet. Mit dem Landtagsbeschluss kommt es zu einer Beitragsfreiheit in allen Förderarten - in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege - und im vollen Förderumfang d.h. bis zu zehn Stunden täglich. Die Verpflegungskosten müssen durch die Eltern getragen werden.
Eine deutliche Entlastung sollen die Kommunen durch die Vereinfachung der Finanzierungsstruktur im KiföG erfahren. Die Gemeinden zahlen ab dem Jahr 2020 die Kosten nicht mehr an die Träger der Einrichtungen, sondern an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Durch die Einführung der landesweit einheitlichen Kind bezogenen Pauschale für das Jahr 2020 in Höhe von 149,33 Euro monatlich und im Jahr 2021 monatlich von 152,76 Euro schafft das Land zudem Planungssicherheit und Klarheit für die Gemeinden bei deren Beteiligung an den Kosten der Kindertagesförderung. Ab dem Jahr 2022 wird die Höhe der monatlichen Gemeindepauschale jährlich durch Erlass des für Kindertagesförderung zuständigen Ministeriums festgelegt.
Nach wie vor werden die Betreuungskosten der Einrichtung in Form einer Verhandlung über die Leistung, das Entgelt und die Qualitätsentwicklung beim zuständigen Landkreis verhandelt. Die Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird oder werden wird, ist zu informieren und kann an dieser beratend teilnehmen.
Finanzielle Auswirkungen auf Grundlage der Belegungszahlen im September 2019 der Kinder im Gemeindegebiet:
2020 Sept. 2019
Hort 54 Kinder 8.063,82 € p.m. 4.552,18 € p.m.
Kindertagesstätten 65 Kinder 9.706,45 € p.m. 20.243,32 € p.m.
Kindertagespflege 5 Kinder 746,65 € p.m. 990,00 € p.m.