Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13305

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Er­gebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammen­gefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks wird dieser Vorlage zur Sitzung der Gemeindevertretung beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesent­lich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung ent­gegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haus­haltsjahr 2017 zu empfehlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2017.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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