Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13304

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahres­abschluss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungs­vermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesent­lich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung  entgegenstehen könnten.

 

Die Bilanzsumme beträgt  37.568.692,02

Das Jahresergebnis beträgt  + 920.019,58

Die Finanzrechnung weist für 2017 einen Finanzmittelüberschuss aus von  1.562.501,02

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung beschlossen, der Ge­meindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum 31. De­zember 2017 zu empfehlen.

 

Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum 31. Dezember 2017 fest.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlagen

 

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Anlagen

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