Beschlussvorlage - GV Ziero/19/13888

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Zierow hat auf ihrer Sitzung am 11.09.2019 beschlossen, dass die Gemeinde Zierow am Bewerbungsverfahren der Telekom-Aktion „Wir jagen Funklöcher“ teilnimmt.

 

Sich bewerbende Gemeinden müssen mindestens einen potentiellen Standort für den Mobilfunkmast bereitstellen. Dabei kann es sich um ein Bauwerksdach oder ein freies Grundstück handeln.

Die Telekom stellt folgende Anforderungen:

Gebäude:

  • Das Gebäude liegt möglichst mittig im zu versorgenden Gebiet.
  • Beispielhafte Gebäudetypen sind: Flachdächer von Mehrfamilienhäusern, Kirchtürme, Hallendächer, Spitzdächer, in Betrieb befindliche Schornsteine, vorhandene Masten
  • Das Gebäude-Dach liegt idealerweise leicht erhöht gegenüber den umliegenden Gebäuden, mindestens aber auf gleicher Höhe.
  • Stromanbindung und Platz für eine Technikstellfläche (ca. 5 m²) sind auf dem Dach oder im Gebäude verfügbar. Die Telekom zahlt selbstverständlich die Stromkosten, die durch den Mast verursacht werden, beteiligt sich aber sonst nicht an den laufenden Betriebskosten der Infrastruktur.
  • Informationen über die Statik des Gebäudes liegen vor und werden der Telekom zur Verfügung gestellt. Entscheidend ist, dass die Statik des Gebäudes als solches nachgewiesen ist. Die Prüfung, ob die Statik auch noch nach Errichtung der Funkübertragungsstelle nachgewiesen ist, übernimmt die Telekom.

Grundstück:

  • Das Grundstück liegt möglichst mittig im zu versorgenden Gebiet, mindestens aber innerhalb des bebauten Gebiets.
  • Es steht der Telekom eine geeignete, rechteckige Stellfläche von mindestens 20 m² für den Aufbau des Mastes und der zugehörigen Technik zur Verfügung
  • Strom ist auf dem Grundstück vorhanden. Die Telekom zahlt selbstverständlich die Stromkosten, die durch den Betrieb des Mastes verursacht werden.
  • Der Besitzer erklärt sich bereit, dass die Telekom ein Fundament aus Beton, Pflaster oder Asphalt – abhängig von der Landschaft – für den Mast errichtet.
  • Die Fläche benötigt keine Zustimmung der Naturschutzbehörde für das Vorhaben.
  • Es bestehen keine Altlasten im Boden.
  • Ggf. werden Baulasten für Abstandsflächen bzw. Wegerechte für Zufahrts- und Leitungswege benötigt.

 

Als potentieller Standort bietet sich das Grundstück des Gemeindezentrums an.

 

Die funktechnische und statische Eignung prüft anschließend die Telekom.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung Zierow beschließt, das Grundstück des Gemeindezentrums als potentiellen Standort für einen Mobilfunkmast im Rahmen der Aktion „Wir jagen Funklöcher“ zur Verfügung zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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