Beschlussvorlage - GV Ziero/19/13847

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohnmobilstellplatz Zierow“. Planungsziel des Bebauungsplanes ist, im unmittelbaren Bereich am Campingplatz Standplätze für ca. 40 Wohnmobile auszuweisen. Weiterhin soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Bau eines Funktionsgebäudes in massiver Bauweise möglich sein.

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das B-Plan-Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Da der B-Plan die Fläche als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wohnmobilstellplatz“ festsetzt, ist auch der Flächennutzungsplan zu ändern, um die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, den Flächennutzungsplan wie folgt zu ändern (5. Änderung):

 

1.  Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohnmobilstellplatz Zierow“

     wird im Flächennutzungsplan eine Baufläche als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung “Wohnnmobilstellplatz“ ausgewiesen.

 

    Somit werden die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht.

 

2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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