Beschlussvorlage - GV Damsh/19/13474
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Doppelhaushaltes für 2021/2022 und die Folgejahre
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Vullert, Katrin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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16.10.2019
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Erledigt
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Sozialausschuss der Gemeinde Damshagen
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16.10.2019
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Damshagen
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16.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
§ 46 Abs. 5 der Kommunalverfassung für Mecklenburg-Vorpommern eröffnet in Verbindung mit § 3 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik den Kommunen die Möglichkeit, einen Doppelhaushalt aufzustellen. Damit erfolgt die Planung nicht nur für ein Haushaltsjahr, sondern für zwei Haushaltsjahre. Bei einem Doppelhaushalt sind die Planungsdaten der beiden Haushaltsjahre für jedes Jahr getrennt gegenüber zu stellen.
Vorteil:
Mit dem Doppelhaushalt besteht Planungssicherheit für zwei Jahre. Bereits vor Beginn des 2. Planungsjahres liegt ein gültiger Haushalt vor. Die Gemeinde ist den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung nicht unterworfen.
Nachteil:
Die Gemeinde muss für zwei Jahre im Voraus bereits ihre Vorhaben und damit auch Investitionen planen.
Zwar tut sie dies auch jetzt schon im Rahmen der Finanzplanung für die drei Folgejahre. Während der Haushaltsbewirtschaftung auftretende Bedarfe neuer, umfangreicher Maßnahmen können aber grundsätzlich nur durch einen Nachtragshaushalt realisiert werden, dessen Erstellung aber jederzeit möglich und mit erheblich geringerem Aufwand als ein Haushaltsplan verbunden ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |