Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13873

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 12.09.2019 wird die Änderung des Bebauungsplan Nr. 20.1 „Alt Boltenhagen“ beantragt.  Grund der begehrten Änderung ist die Verschiebung des vorhandenen Baufensters auf dem Flurstück 28/2, Flur 1, Gemarkung Boltenhagen.  

Die Begründung des Antragstellers ist dem Antrag in der Anlage zu entnehmen.

 

Bei Zustimmung der begehrten Bauleitplanänderung bedarf es des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages. Darin wird u. a. die Kostenübernahme aller anfallenden Kosten durch den Antragsteller geregelt. Ein Planungsbüro ist festzulegen bzw. zu empfehlen.   

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Boltenhagen beschließt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.1 „Alt Boltenhagen“  gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers stattzugeben.

Die Gemeindevertretung empfiehlt das Planungsbüro............................................

mit der Änderung des Bebauungsplan Nr. 20.1 „Alt Boltenhagen“ zu beauftragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da Kostenübernahmeerklärung durch städtebaulichen Vertrag geregelt wird;

 

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Anlagen

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