Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13864

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Parallel zur Satzung zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 „Strand an der Wohlenberger Wiek – Regelung der Infrastruktur“ wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz aufgestellt.

 

Die Stadt Klütz hat die Beteiligung mit dem Entwurf des Bebauungsplanes durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung mit dem Entwurf sind auch die Stellungnahmen des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 30.08.2019 und des StALU vom 16.08.2019 eingegangen (siehe Anlage).

 

Zur Bewertung der Stellungnahmen sind Abstimmungen zum Betrieb der gastronomischen Einrichtungen erforderlich. Eine Beschränkung der Betriebszeiten der geplanten gastronomischen Einrichtungen zur Versorgung der Badegäste ist auf den Zeitraum der Badesaison von Mai bis Mitte September (keine Änderungen gegenüber bisheriger Nutzung vorhandener saisonal betriebener gastronomischer Einrichtungen) erforderlich. Es ist eine Grundlage für die Überprüfung durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz festzulegen.

 

Zur Überarbeitung der Verträglichkeitsprüfung ist es erforderlich, sich mit den Betriebszeiten der gastronomischen Einrichtungen zu beschäftigen. Die Stadt Klütz hat hier die Absicht, ihre Einrichtungen in gehobener Ausstattung herzustellen und zu errichten. Die Infrastruktur zur Versorgung der Strandbesucher ist zu entwickeln. Darüber hinaus sind WC´s für die verbesserte sanitäre Ausstattung am Strand einzurichten.

 

Als Eingangsbedingung für die Nachweise zur Verträglichkeit mit der Natura2000-Schutzgebietskulisse wird nach Abwägung der Belange gegeneinander und untereinander bestimmt, dass die Infrastruktureinrichtung bei Wohlenberg innerhalb des Sondergebietes für Versorgung und Infrastruktur unter Berücksichtigung eines Ganzjahresbetriebes zu prüfen ist.

 

Die weiteren Einrichtungen im östlichen Bereich des Plangebietes, bis zur Gemeindegrenze nach Hohenkirchen, sind in Bezug auf eine saisonale Nutzung von Mai bis September zu überprüfen.

 

In allen Einrichtungen und sonstigen Sondergebieten für Versorgung und Infrastruktur sind WC´s für den ganzjährigen Jahresbetrieb zu prüfen und zu berücksichtigen, um hier die sanitäre Ausstattung maßgeblich zu verbessern. Die Vereinbarkeit mit übrigen Anforderungen der Behörden und TÖB ist sicher zu stellen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz bestimmt die Eingangsbedingungen für die Prüfung der Natura2000-Verträglichkeit für den Strandbereich.

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt folgendes für die 3 Infrastruktur-einrichtungen.

Als Eingangsbedingung für die Nachweise zur Verträglichkeit mit der Natura2000-Schutzgebietskulisse wird nach Abwägung der Belange gegeneinander und untereinander bestimmt:

  1. dass die Infrastruktureinrichtung bei Wohlenberg innerhalb des Sondergebietes für Versorgung und Infrastruktur unter Berücksichtigung eines Ganzjahresbetriebes zu prüfen ist.

 

  1. die weiteren Einrichtungen im östlichen Bereich des Plangebietes bis zur Gemeindegrenze nach Hohenkirchen sind in Bezug auf die saisonale Nutzung zur Strandversorgung von Mai bis September zu überprüfen.

 

  1. in allen Einrichtungen und sonstigen Sondergebieten für Versorgung und Infrastruktur sind WC´s für den ganzjährigen Jahresbetrieb zu prüfen und zu berücksichtigen, um hier die sanitäre Ausstattung maßgeblich zu verbessern.

 

Die Vereinbarkeit mit übrigen Anforderungen der Behörden und TÖB ist im Rahmen der Überprüfung sicher zu stellen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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