Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13836
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung Funkmast auf dem Mühlenberg
hier: Abschluss eines Wegebenutzungs- und Leitungsrechtsvertrages zum Flurstück 48
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Manuela Rusch
- Verfasser/Antragsteller:
- Rusch, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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26.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH (Telekom) beabsichtigt auf dem Mühlenberg in Hohenkirchen die Errichtung eines neuen Funkmastes. Der neue Standort ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt. Die Zuwegung erfolgt u.a. über das gemeindeeigene Flurstück 48. Dieser Weg ist derzeit nicht öffentlich gewidmet. Daher benötigt die Telekom zum Nachweis der Erschließung im Rahmen der Antragstellung zur Baugenehmigung einen Wege- und Leitungsrechtsvertrag mit der Gemeinde zum vorgenannten Flurstück.
Der Entwurf des Vertrages befindet sich in der Anlage.
Die Verwaltung empfiehlt folgende Änderungen:
§ 2 Absatz 2 wie folgt: „Die DFMG ist verpflichtet, die Nutzbarkeit des Vertragsgegenstandes jederzeit soweit herzustellen, wie sie es für ihre Zwecke für notwendig hält.“
§ 3 wird um Absatz (4) ergänzt: „Sollte der Vertragsgegenstand in Zukunft öffentlich gewidmet werden, endet der Vertrag automatisch und bedarf keiner Verlängerung.“
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt den Abschluss des in der Anlage beigefügten Wegebenutzungs- und Leitungsrechtsvertrages zum Flurstück 48 mit den vorgenannten Änderungen.
Weitere Änderungen: ………………………………………………………………………………
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
keine | |
| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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383,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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13,4 MB
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