Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13825

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen verfügt für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Gramkow im Ortsteil Beckerwitz über die rechtskräftige Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8. In dem Bebauungsplan Nr. 8 ist die Entwicklung im Rahmen eines allgemeinen Wohngebietes vorgesehen; im nördlichen Teil ist die Neuerrichtung von Gebäuden und einer Erschließungsstraße möglich. Die Planungsziele bestehen nunmehr in der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8. Die ausufernde beabsichtigte Bebauung des Bebauungsplanes Nr. 8 ist nicht mehr Ziel der Entwicklung der Gemeinde für den Ortsteil Beckerwitz.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat in ihrer Sitzung am 05. April 2018 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Gramkow für den Ortsteil Beckerwitz gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30. Mai 2018 im Amtsblatt bekannt gemacht.

Das Aufstellungsverfahren zur Aufhebung wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht nach den Vorgaben des Baugesetzbuches erstellt.

Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurden unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit den Unterlagen zum Vorentwurf durchgeführt.

Die Gemeinde Hohenkirchen hat die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 durchgeführt. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist am 27. März 2019 im Amtsblatt (Ausgabe 03/2019) erfolgt. Die Planunterlagen und die zugehörige Begründung lagen in der Zeit vom 16. April 2019 bis einschließlich 16. Mai 2019 im Amt Klützer Winkel öffentlich aus. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel frühzeitig beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist erfolgt.

 

Die grundsätzlichen Ziele und Inhalte gemäß Anforderungen der Stellungnahme des Landkreises werden noch tiefgehender begründet. Die Bezugnahme auf den V+E Plan Nr. 4 und die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 mit der Neubebauung im Norden werden ergänzend in der Begründung dargestellt. Es handelt sich hier um planungsrechtlich gesicherte Elemente, die auch weiterhin Bestand haben. Inwiefern eine Genehmigung erforderlich ist, ergibt sich aus dem dann zugrunde zu legenden Stand des Flächennutzungsplanes. Wichtig sind die zusätzlichen Darstellungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 und zum Bestand bzw. zum Verbleib der nicht mehr planungsrechtlich gesicherten Flächen.

Nicht berücksichtigt werden die Anforderungen des LUNG über das Abwägungsergebnis nicht zu informieren. Die Gemeinde führt das Verfahren nach den Vorgaben des BauGB durch und wird das LUNG über das Abwägungsergebnis unterrichten. Die Gemeinde hat auch in Bezug auf die Stellungnahme des BBL M-V dargelegt, dass die Beteiligung der Behörden und TÖB durch die Gemeinde im erforderlichen Umfang erfolgt und zusätzlich vom BBL gewünschte Beteiligungen durch den BBL M-V selbst vorzunehmen wären.

 

Die Ergebnisse der Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf sind in die Entwurfsunterlagen eingeflossen. Die Entwurfsunterlagen wurden unter Berücksichtigung der Stellungnahmen zum Vorentwurf erarbeitet und in der Gemeindevertretung umfassend erörtert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Ge-meinde Hohenkirchen für den Ortsteil Beckerwitz (ehemalige Gemeinde Gramkow) bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und dem Text Teil (B) begrenzt:

- nordöstlich:   durch den Moorweg, 
- südlich und südöstlich: durch die Ostseestraße

- westlich:   durch Ackerfläche.

 

und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Hohenkirchen wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen.

 

  1. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hohenkirchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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