Beschlussvorlage - AA Amt/19/13773

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Mitteilungsvorlage vom 19.07.2019 zum Amtsumbau - Energetische Sanierung und Schaffung der Barrierefreiheit des Amtes Klützer Winkel, welche zudem auch die Interimslösung, den Umbau des Amtsparkplatzes sowie die Rampenanlage umfasst, wurde bereits ausführlich über den baulichen Sachstand informiert.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt werden aufgrund der schwierigen Auftragslage der Unternehmen, die Ausschreibungen für die einzelnen ausführenden Gewerke vorbereitet bzw. steht eine Beauftragung einzelner kurz bevor. Aus diesem Anlass ist es notwendig festzulegen, inwiefern der Amtsvorsteher in seiner Position ermächtigt werden soll, die Aufträge für den Amtsumbau sowie der dazugehörigen o.g. Maßnahmen kurzfristig auslösen zu können.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Amtsvorsteher zu ermächtigen, alle mit dem Amtsumbau sowie den dazugehörigen Maßnahmen im Zusammenhang stehenden Aufträge ohne Einhaltung von Wertgrenzen auslösen zu dürfen, soweit die dafür benötigten finanziellen Mittel Bestandteile des Haushaltes sind und der Beauftragung ein Ausschreibungsverfahren vorangegangen ist.

 

Begründung:

Der derzeitige Bauablaufplan richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum des Fördermittelbescheides vom Landes-Förder-Institut, wonach die Fördermittel bis spätestens 10. Dezember 2020 abgerechnet sein müssen. Zeitliche Verzögerungen von Auftragserteilungen aufgrund derzeit benötigter Einholung von Beschlüssen, würde eine Gefahr für den baulichen Ablauf sowie die Einhaltung der Abrechnungsfrist der Leistungen darstellen. Im schlimmsten Fall droht bei Nichteinhaltung eine Rückzahlung der Fördermittel (Anlage 3a ANBest-K zum Zuwendungsbescheid).

 

Um zeitliche Verzögerungen auszuschließen, ist es unumgänglich nachfolgenden Beschluss zu fassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel ermächtigt den Amtsvorsteher, alle Aufträge, welche es im Zuge des Amtsumbaus und der o.g. Maßnahmen auszulösen gilt, ohne Einhaltung von Wertgrenzen zu beauftragen, soweit die dafür anfallenden Kosten Bestandteil des Haushaltsplanes sind und der Auftragserteilung ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren vorangegangen ist.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Fördermittel sind beantragt

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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