Beschlussvorlage - AA Amt/19/13512

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 144 Abs. 1 i. V. m. 48 Abs. 2 Pkt. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat das Amt unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorlage:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt gemäß § 144 Abs. 1 i. V. m. 48 Abs. 2 Pkt. 5 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Klützer Winkel für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich der Anlage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlagen

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Finanz. Auswirkung

Anlagen:

Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragsstellenplan des Amtes Klützer Winkel für das Haushaltsjahr 2019 

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Anlagen

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