Beschlussvorlage - GV Ziero/19/13792

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Telekom will mit der Aktion „Wir jagen Funklöcher“ neue Wege beim Netz-Ausbau gehen und die flächendeckende Versorgung mit LTE auch in Gemeinden verbessern, denen es aus rein wirtschaftlichen Gründen auf eigene Kosten nicht möglich ist, den Netzausbau voranzubringen. Insgesamt wird es 50 Kommunen, welche auf ihren Gebieten ein Funkloch bzw. keine LTE – Versorgung haben, ermöglicht, über eine offizielle Bewerbung an der Aktion teilzunehmen und damit eine zeitgemäße Mobilfunk-Versorgung einrichten zu lassen. Dabei betreibt die Telekom den Standort auf eigene Kosten (Strom, Wartung etc.) und zahlt für dessen Nutzung eine marktgerechte Miete.

 

Voraussetzungen für eine Teilnahme sind u.a.:

 

-          kein LTE-Empfang

-          Bereitstellung eines Daches oder einer freien Fläche als Maststandort

-          der Standort ist zur ortsüblichen Miete anmietbar

-          Stromversorgung ist vorhanden

-          ein rechtskräftiger Beschluss der Gemeindevertretung liegt vor

 

Zudem müssten Ansprechpartner benannt werden, welche bei notwendigen gemeindlichen Genehmigungsverfahren unterstützen.

 

Die Bewerbung ist online auf der Homepage der Telekom vorzunehmen. Dabei ist u.a. einfließen zu lassen, was die Gemeinde Zierow so besonders macht, dass gerade diese Kommune als Teilnehmer in Frage kommt (z.B. Förderung des Tourismus in einer stark besuchten Region in Mecklenburg-Vorpommern). Hierbei liegt besonderes Augenmerk auf dem Engagement, mit welchem die Bewerbung erstellt wurde.

 

Die Bewerbungsfrist endet am 30.11.2019. Ziel der Telekom ist es, bis Ende 2020 auf diese Weise 50 Funklöcher zu schließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, dass sich die Gemeinde Zierow an der Aktion der Telekom „Wir jagen Funklöcher“ bewerben wird.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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