Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13747

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Laut Grundsatzbeschluss (GV Kalkh/15/9660 vom 11.08.2015) für die Durchführung der Maßnahme „Historische Zuwegung Gutshausplatz Am Ring“ in Kalkhorst kann diese über Fördermittel finanziert werden. Die Maßnahme wurde bei der ILERL bis jetzt noch nicht berücksichtigt, bleibt aber auf der Warteliste für 2020. Eine aktualisierte Planung und Kostenschätzung aus 08/2019 liegt hierfür bereits vor. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich zum jetzigen Zeitpunkt auf 437.695,38 € Brutto. Aufgrund der steigenden Baukosten ist es ratsam, eine Aktualisierung der Kosten beim Fördermittelgeber zu melden, damit auch möglicherweise höhere Fördermittel zugeteilt werden können.

 

Inhaltlich umfasst die Maßnahme den Ausbau der Zuwegung (Straße „Am Ring“) zum Gutshofplatz, beginnend an der Friedensstraße (L01) bis zum Einmündungsbereich an der „Straße der Jugend“. Die Maßnahme enthält folgende Bestandteile:

 

  • Rückbau der vorhandenen Großsteinpflasterbefestigung
  • Neubau der Fahrbahnen mit Großsteinpflaster
  • Neubau der Entwässerungsanlagen
  • Beleuchtung

 

Sollte die Finanzierung der Baumaßnahme mit Hilfe von Fördermitteln erfolgen, beträgt die Fördersumme 284.501,99 € Brutto mit einer Förderquote nach der ILERL von 65%. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht jedoch nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Baumaßnahme auch ohne Fördermittel zu realisieren. Ein Teil der entstehenden Kosten könnte durch Straßenbaubeiträge gedeckt werden. Entsprechend des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vom 24. Juni 2019 sind für Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung ab dem 1. Januar 2018 beginnen, keine Beiträge zu erheben. Die Kompensation für den Wegfall der Straßenbaubeiträge für die Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2019 beginnen, erstattet das Land Mecklenburg-Vorpommern den Gemeinden auf Antrag für die einzelnen Straßenbaumaßnahmen die nach entstehen der sachlichen Beitragspflicht auf Grundlage der gemeindlichen Satzung zu kalkulierenden Beitragsforderungen. Anträge zur Erstattung der entfallenden Beiträge können frühestens ab 1. Juli 2020 gestellt werden.

 

Gemäß einer Mitteilung des Ministeriums für Inneres und Europa vom 08.01.2019 ist klarstellend anzumerken, dass mit dem Beginn der Durchführung einer Straßenbaumaßnahme erste Tiefbaumaßnahmen nach außen hin sichtbar ausgeführt werden im Sinne eines „ersten Spatenstichs“. Das Erstellen von (Ausführungs-)Plänen, Erläuterungsberichten o.Ä. sowie der Beschluss der Gemeindevertretung über Straßenbauvorhaben reichen hierfür nicht aus.

 

 

An der Straßenbaumaßnahme „Widerherstellung der historischen Zuwegung zum Gutshaus -Am Ring" liegen zahlreiche gemeindeeigene Flurstücke an. Diese Grundstücke sind bei der Beitragsermittlung zunächst mit einzubeziehen und ebenfalls zu berücksichtigen. Da sich die Gemeinde selbst keine Beiträge zahlt, erfolgt bei gemeindeeigenen Grundstücken keine tatsächliche Beitragserhebung. Es ist somit äußerst fraglich, ob der umlagefähige Aufwand, der auf diese gemeindeeigenen Grundstücke entfällt auch tatsächlich durch das Land erstattet wird, da der tiefere Sinn des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger vorsieht.

 

Die Einstufung der Straße erfolgt gemäß Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Kalkhorst als Innerortsstraße. Sie dient nicht nur als reine Anliegerstraße der Grundstücke „Am Ring“, sondern ist auch die Verbindung zwischen der Straße „Am Wallgraben“ und der „Friedensstraße“ sowie der „Straße der Jugend“.

 

Bei Eckgrundstücken greift eine Eckgrundstücksvergünstigung. Gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Kalkhorst trägt die Gemeinde Kalkhorst in diesem Fall 1/3 des Beitrages. Auf Grundlage einer Grobkalkulation ergeben sich die folgenden Werte:

 

Umlagefähiger Aufwand gesamt:     181.643,24 €

Aufwand abzgl. Eckgrundstücksvergünstigung:   148.021,13 €

Davon entfallen auf gemeindeeigene Grundstücke:   68.692,49 €

Beiträge die ggf. durch das Land erstattet werden:   79.328,64 € (ca. 18,1 %)

 

Sollten die anliegenden vier gemeindeeigenen Baugrundstücke bei Entstehung der Beitragspflicht veräußert sein, verändern sich die Werte wie folgt:

 

Umlagefähiger Aufwand gesamt:     181.643,24 €

Aufwand abzgl. Eckgrundstücksvergünstigung:   148.021,13 €

Davon entfallen auf gemeindeeigene Grundstücke:   41.589,90 €

Beiträge die ggf. durch das Land erstattet werden:   106.431,22 € (ca. 24,3 %)

 

Laut der zurzeit vorliegenden Unterlagen und der zeitl. Planung einschl. Ausschreibung, Auswertung und Vergabe an die ausführende Firma, ist der zeitigste Beginn der Maßnahme frühestens Ende November realisierbar. Somit fällt das Vorhaben mit allen erdenklichen Engpässen in die kalte Jahreszeit.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Durchführung der Maßnahme ohne Fördermittel.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Die finanziellen Auswirkungen können erst nach Beschlussfassung konkretisiert werden.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Loading...