Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13700

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat in der Sitzung am 25. Juni 2019 die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kalkhorst beschlossen.

 

Anlass für die Neufassung der Hauptsatzung war unter anderem die Anpassung der Entschädigungsverordnung für Mecklenburg-Vorpommern, sowie weitere Regelungen an geltendes Recht anzupassen. Dies ist erfolgt.

 

Im Genehmigungsverfahren zu der am 25. Juni 2019 beschlossenen Hauptsatzung hat nunmehr die untere Rechtsaufsichtsbehörde in ihrem Schreiben vom 25. Juli 2019, Rechtsverletzungen geltend gemacht, welche durch einen Beitrittsbeschluss zur Neufassung der Hauptsatzung zu heilen sind.

 

Dazu ist es notwendig, die folgenden Regelungen der Hauptsatzung an die der Kommunalverfassung anzupassen und die Hauptsatzung erneut mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter zu beschließen:

 

1.Nach Auslegung der Kommunalverfassung muss die Nutzung eines Dienstsiegels nach § 9 KV M-V i.V.m. HzVO M-V i.V.m. KSiegVO eindeutig geregelt sein. Es wird davon ausgegangen, dass in § 1 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Kalkhorst das Gemeindewappen gemeint ist. Folglich ist in § 1 Absatz 5 der Hauptsatzung die Bezeichnung Dienstsiegel durch die Bezeichnung Gemeindewappen zu ersetzen

 

2. Des Weiteren ist durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst eine Regelung zu treffen, ob für Ausschüsse nach § 5 der Hauptsatzung, stellvertretende Mitglieder gewählt werden oder nicht (§ 36 Abs. 1 S. 4 KV M-V). Der § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung wird wie folgt ergänzt:

Für die Ausschussmitglieder werden keine stellvertretenden Mitglieder gewählt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Neufassung der anliegenden Hauptsatzung der Gemeinde Kalkhorst.


 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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