Mitteilungsvorlage - GV Hokir/19/13804

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass durch die Gemeinde eine Annahmestelle für Gartenabfälle betrieben werden kann. Hierzu sollte eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünschnittannahmestelle beschlossen werden.

In der Satzung wird geregelt wann und wo die Grünschnittannahme erfolgt. Sollte die Grünschnittannahme kostenpflichtig sein, ist der Beschluss einer Gebührensatzung notwendig. 

Auf Grundlage des Abfallwirtschaftskonzeptes und der Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises, sowie die Gebührensatzung zur Abfallentsorgung, können in den Gemeinden für bereits vorhandene oder geplante Annahmestellen für Grüngut gefördert werden.  Die Annahmestellen werden mit bis zu 50 % der entstehenden Kosten (abzüglich möglicher Erlöse/ eingenommener Entgelte) gefördert, wobei die Förderung auf max. 1,00€/ Einwohner beschränkt ist.

Die Stadt Klütz und die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen haben mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg eine „Kooperationsvereinbarung Gartenabfälle“ abgeschlossen. Die Annahmestellen in den Gemeinden werden nicht  Kosten neutral betrieben.

 

Wenn sich die Gemeinde Hohenkirchen für die Annahme von Grünschnitt entscheiden sollte ist folgendes zu beachten:

 

- Aufsichtsperson für die Annahmestelle

- Standort Container (sollte verschlossen sein)

 

Im Zuge einer Lagerung von Grünabfällen bis zum Beladen in einen Container handelt es sich um einen Zwischenlagerplatz. Das Betreiben eines Zwischenlagerplatzes ist genehmigungspflichtig. 

 

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