Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13693

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Jede Gemeinde hat gemäß § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Hauptsatzung zu beschließen.

Es empfiehlt sich vorliegend, eine Neufassung der Hauptsatzung zu beschließen:

-          um einerseits neue kommunalverfassungsrechtliche Regelungen und gewollte Änderungen (Ausschusszuständigkeiten) mit berücksichtigen zu können und

-          um andererseits eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit herzustellen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die anliegende Hauptsatzung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

 

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