Beschlussvorlage - V Klütz/18/12409-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuweisung zusätzlicher Landesmittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Mareen Tech
- Verfasser/Antragsteller:
- Mareen Tech
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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16.09.2019
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Erledigt
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Sozial- und Kulturausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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15.08.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Bescheid vom 23.05.2019 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg dem Amt Klützer Winkel zusätzliche Landesmittel in Höhe von 17.203,96 € für den Amtsbereich Klützer Winkel bewilligt. Für die Stadt Klütz ergibt sich für die Auszahlung aufgrund der ermittelten Anzahl der Kinder im Alter von 0 – 10 Jahre (mit Stichtag 31.12.2017 -von 259 Kinder) eine Zuweisung in Höhe von 5.394,46 €.
Die amtsangehörigen Städte und Gemeinden haben sicherzustellen, dass die Landesmittel zweckgebunden ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden müssen. Für die Einsetzung der Gelder ist kein Nachweis zu führen. Ebenfalls ist der Zeitraum der Verwendung nicht begrenzt worden. Der Landkreis behält sich vor Stichproben vorzunehmen. Die Mittel sollen nicht in den Gemeindehaushalt einfließen.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis sollen die Mittel für die Tagespflege, die Kindestageseinrichtungen sowie dem Hort eingesetzt werden. Die Mittel dürfen nicht zur Elternentlastung dienen, sondern sollen zusätzliche Mittel für die Einrichtung bzw. Tagespflege darstellen und nicht in der Entgeltberechnung Berücksichtigung finden. Als mögliche Beispiele wurden Fortbildung, Qualifizierung, Projekte, Außenanlagen oder Schallschutz benannt.
Im Jahr 2017 wurden der Stadt Klütz Mittel in Höhe von 10.495,81 € durch den Landkreis Nordwestmecklenburg zur Verfügung gestellt. Diese wurden wie folgt aufgeteilt:
- Aufteilung der Mittel anhand der Anzahl der Kinder in den Einrichtungen (43,92 €/pro Kind) für
- Hort Boltenhagen 3.513,13 €
- Kita Klützer Schloßspatzen 5.225,95 €
- Aufteilung der verbleibenden Mittel von 1.756,64 Euro an die vier Tagesmütter zu je 439,16 €
Weitere Mittel wurden der Stadt Klütz mit der 1. Teilzahlung in Höhe von 9.025,38 € für das Jahr 2018 zur Verfügung gestellt. Die Stadtvertretung ist der Empfehlung des Sozialausschusses gefolgt und hat folgende Auszahlung beschlossen:
- Hort Boltenhagen 4.072,06 €
- Kita Klützer Schloßspatzen 4.114,04 €
- Vier Tagesmütter jeweils 209,90 €
Darüber hinaus wurden der Gemeinde weitere Mittel mit der zweiten Teilzahlung in Höhe von 2.322,18 € zur Verfügung gestellt. Diese Mittel wurden pro Kopf je Kita bzw. Tagesmutter verteilt:
- Hort Boltenhagen 1.126,26 €
- Kita Klützer Schloßspatzen 1.010,16 €
- Vier Tagesmütter jeweils 46,44 €
Die Verwaltung schlägt vor, die Verteilung der Mittel auf Grundlage des Vorjahres vorzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x | Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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595,8 kB
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