Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13714
Grunddaten
- Betreff:
-
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik im Ortsteil Christinenfeld
hier: Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- Pettkus, Sandra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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16.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Christinenfeld ist es zwingend erforderlich die Straßenbeleuchtungsanlage auf moderne LED-Technik umzurüsten.
Die vorhandene Beleuchtungsanlage ist nicht umrüstbar, somit muss ein kompletter Austausch der Leuchten inkl. Netzausbau erfolgen.
Entlang des neuen Geh- bzw. Radweges sollen ca. 27 neue Leuchten installiert werden.
Für die Begleitung des Projektes bedarf es eines Fachplaners, dazu wird die Verwaltung entsprechend des Vergabegesetzes MV eine Planerausschreibung durchführen.
Die Vergabe des Auftrages soll an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erfolgen.
Die Höhe der Ausgaben richtet sich nach Wahl des Leuchtentyps und Standort, kann noch nicht abschließend beziffert werden. Die Gegenfinanzierung kann durch Einwerben von Fördermitteln von mindestens 50% der Ausgaben erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- die Bestandsanlagen der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Christinenfeld werden auf LED Technik umgerüstet
- für die Realisierung der Baumaßnahme werden Fördermittel eingeworben
- die Investitionskosten werden im Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt
- der Bürgermeister wird ermächtigt, die Planungsleistungen an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
X | durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54101 – 09600000 - 064 |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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X | finanziellen Auswirkungen. Voraussichtlich 50% Fördermittel |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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167,5 kB
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(wie Dokument)
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