Mitteilungsvorlage - SV Klütz/19/13543

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) müssen zwischen dem Träger der Jugendhilfe (Landkreis Nordwestmecklenburg) und dem Träger von Kindertageseinrichtungen (hier DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V.) Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen werden. In diesen Vereinbarungen werden die Kosten je Betreuungsplatz festgeschrieben. Die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile sind durch die Wohnsitzgemeinde (hier Stadt Klütz) festzulegen.

 

Der DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V. legte am 07. Juni 2019 eine neue Kostenkalkulation für die Kindertageseinrichtung in Klütz vor.

 

Der Landkreis Nordwestmecklenburg, der DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V. und eine Mitarbeiterin des Amtes trafen sich am 13. Juni 2019 zur Entgeltverhandlung. Während der Verhandlung wurde sehr kritisch über die Auslastung der Einrichtung diskutiert. Der Träger beantragte die Kapazität der Einrichtung zu senken, um Schwankungen in der Auslastung vorzubeugen. Nach wie vor sind nicht alle Plätze im Kindergarten belegt. Die aktuelle Belegung setzt sich aus 42 Krippenplätzen sowie 85 Kindergartenplätzen zusammen. Die Anwesenden einigten sich darauf, die Betriebserlaubnis zum 01. Juli 2019 auf eine Kapazität von 42 Krippenkindern (zuvor 36) und 95 Kindergartenkindern (zuvor 105) zu ändern. Der Entgeltantrag wurde daraufhin bereits mit einer Auslastung von 42 Krippenplätzen und 95 Kindergartenplätzen berechnet.

 

Demzufolge stellen sich die Entgelte ab dem 01. Juli 2019 wie folgt dar:

 

Betreuungsart

Platzkosten gesamt

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Eltern-anteil

Abzgl. Zuschuss für Elternentlastung = Elternanteil

Erhöhung im Vergleich zum Entgelt vom 01.01.2018 jeweils für Ge-meinde und Eltern

Krippe ganztags

1.198,20

267,00 €

465,60

465,60 €

305,60

51,48 €

Krippe Teilzeit

816,76

155,00

330,88

330,88 €

240,88

34,01 €

Krippe halbtags

626,03

96,00 €

265,02

265,02 €

205,02

34,72 €

Kindergarten ganztags

636,82

136,00 €

250,41

250,41 €

200,41

28,99 €

Kindergarten Teilzeit

462,24

77,00 €

192,62

192,62 €

162,62 €

13,35 €

Kindergarten halbtags

374,96

44,00 €

165,48

165,48 €

145,48 €

9,52 €

 

 

Die Wohnsitzgemeinde muss nach den Vorschriften des KiföG M-V mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten an den Platzkosten tragen. Die Stadt Klütz hatte bisher den Gemeindewohnsitzanteil auf den Mindestanteil von 50 % festgesetzt.

 

Da sich die Stadt Klütz gemäß § 43 KV M-V in der Haushaltskonsolidierung. befindet, sollten die freiwilligen Leistungen weiterhin auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

 

Hinsichtlich der neuen Kalkulation wird die Festsetzung des Gemeindeanteils auf eine Mindestbeteiligung von 50 % erneut empfohlen. Sollte die Stadt eine höhere wie die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung in Höhe von 50 % wünschen, müsste ein Beschluss durch die Stadtvertretung gefasst werden.

 

 

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