Beschlussvorlage - Klütz/16/10090-1-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Technik im Stadtgebiet, einschließlich des Sanierungsgebiets und den Ortsteilen, gibt es bereits entsprechende Beschlussfassungen der Stadtvertretung.

 

  • SV Klütz/16/10090-1 - Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED Technik
  • SV Klütz/18/12697 - Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Sanierungsgebiet

 

Die Umrüstung soll durch den Einsatz von Umrüstsätzen bzw. der Austausch des kompletten Leuchtenkopfes erfolgen.

 

Insgesamt sollen 250 Leuchten umgerüstet werden.

 

Die Kosten belaufen sich auf ca. 250.000 €. Die Förderquote gem. der Klimaschutzrichtlinie beträgt 50%. Des Weiteren kann der verbleibende Eigenanteil der Stadt noch durch eine Finanzhilfe des Landes weiter gesenkt werden.

 

Für die weiter Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung ist ein Ingenieurbüro für Elektroplanung zu binden. Die Verwaltung wird entsprechend des Vergabegesetzes MV eine Ausschreibung zur Vergabe der Ingenieurleistungen durchführen.

 

Ebenfalls wird die Verwaltung entsprechend des Vergabegesetzes MV eine Ausschreibung zur Vergabe der Bauleistungen durchführen.

 

Die Vergabe der Aufträge soll an die Bieter mit den wirtschaftlichsten Angeboten erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

  1. die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet, einschließlich des Sanierungsgebietes und den Ortsteilen durchzuführen
  2. für die Realisierung der Baumaßnahme werden Fördermittel eingeworben
  3. die Kosten werden im Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt
  4. der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ingenieurleistungen und Bauleistungen an die Bieter mit den wirtschaftlichsten Angeboten, unter Berücksichtigung der Haushaltsansätze, zu vergeben

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

  

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

  

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:                                                                        54103 – 52339000 – 041 (2020)

 

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

  

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

finanziellen Auswirkungen. Voraussichtlich 50% Fördermittel

 

 

 

 

 

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