Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13597

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grund der damaligen Haushaltskonsolidierung hatte die Gemeindevertretung am 24.10.2013 erstmals die Umlage der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes beschlossen.

 

Durch den Beschluss auf der Sitzung vom 06.12.2017 wird die Umlage des Wasser- und Bodenverbandes ab dem Jahr 2018 nicht weiter durch einen separaten Bescheid sondern durch die Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A und B abgedeckt.

 

Die Umlage für den o. d. Verband wurden bis zum Jahr 2016 mit entsprechendem Bescheid erhoben.

 

Ein abgeschlossenen Gerichtsverfahrens im Jahr 2016 zur Gleichbehandlung der einzelnen Nutzungsarten und der daraufhin erfolgten Änderung in den Zu- und Abschlägen in der Gebührensatzung der Wasser- und Bodenverbände macht es erforderlich für das Jahr 2017 eine neue Satzung mit der entsprechenden Gebührenkalkulationen zu erlassen.

 

Somit würde es zu einer einmaligen Veranlagung und Versand der dann erstellten Gebührenbescheide kommen.

 

Dazu müsste:

 

-          die Satzung der Gemeinde einmalig für 2017 neu kalkuliert werden

-          es würde eine einmalige Aufbereitung der Daten und Bearbeitung nötig sein

-          Rückfragen / Widersprüche / Anfragen an die Verwaltung sind vorprogrammiert

 

Mit dem 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2019 wies die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eine gesicherte dauernde Zahlungsfähigkeit nach (vgl. RUBIKON).

Zudem befindet sich die Gemeinde nicht mehr in der Haushaltskonsolidierung, sodass aus haushalterischer Sicht dem Verzicht nichts entgegensteht.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt einmalig auf die Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes für das Jahr 2017 zu verzichten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

einmaliger Einnahmeverzicht i. H. v. ca. 29.000€

 

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