Beschlussvorlage - V Ziero/18/12435-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 23.05.2019 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg dem Amt Klützer Winkel Landesmittel in Höhe von 17.203,96 € für den Amtsbereich Klützer Winkel bewilligt. Für die Gemeinde Zierow ergibt sich aufgrund der ermittelten Anzahl der Kinder im Alter von 0 – 10 Jahre (mit Stichtag 31.12.2017 -von 84 Kinder) eine Zuweisung in Höhe von 1.749,56 €.

Die amtsangehörigen Städte und Gemeinden haben sicherzustellen, dass die Landesmittel zweckgebunden ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden müssen. Für die Einsetzung der Gelder ist kein Nachweis zu führen. Ebenfalls ist der Zeitraum der Verwendung nicht begrenzt worden. Der Landkreis behält sich vor Stichproben vorzunehmen. Die Mittel sollen nicht in den Gemeindehaushalt einfließen.

Nach Rücksprache mit dem Landkreis sollen die Mittel für die Tagespflege, die Kindestageseinrichtungen sowie dem Hort eingesetzt werden. Die Mittel dürfen nicht zur Elternentlastung dienen, sondern sollen zusätzliche Mittel für die Einrichtung bzw. Tagespflege darstellen und nicht in der Entgeltberechnung Berücksichtigung finden. Als mögliche Beispiele wurden Fortbildung, Qualifizierung, Projekte, Außenanlagen oder Schallschutz benannt.

 

Im Jahr 2017 wurden der Gemeinde Zierow Mittel in Höhe von 3.202,77 € durch den Landkreis Nordwestmecklenburg zur Verfügung gestellt. Die Zuweisung wurde zu je einem Drittel an die Kita „De Lütten Plappersnuten“ in Proseken, Kita „Eggerstorfer Kückennest“ und an den Hort in Proseken weitergereicht.

 

Weitere Mittel wurden der Gemeinde Zierow mit der 1. Teilzahlung in Höhe von 2.748,33 € im Jahr 2018 durch den Landkreis Nordwestmecklenburg zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden pro Kopf je Kita wie folgt verteilt:

  1. DRK Kindertagesstätte am Holzhafen, Wismar        63,91 €
  2. DRK Kindertagesstätte „Die Landpiraten“, Hohenkirchen    511,32 €
  3. Kindertagesstätte „Eggerstorfer Kückennest“      830,89 €
  4. Kita „De Lütten Plappersnuten“ Proseken   1.086,55 €
  5. Kita „Seebad Wendorf“ Perspektive Wismar      127,83 €
  6. Kindertagesstätte KiTraLa Wismar       127,83 €

 

Darüber hinaus wurden der Gemeinde weitere Mittel mit der zweiten Teilzahlung in Höhe von 707,13 € zur Verfügung gestellt. Diese Mittel wurden pro Kopf je Kita bzw. Hort wie folgt verteilt:

  1. DRK Kindertagesstätte am Holzhafen, Wismar        11,05 €
  2. DRK Kindertagesstätte „Die Landpiraten“, Hohenkirchen      88,39 €
  3. Kindertagesstätte „Eggerstorfer Kückennest“      110,49 €
  4. Kita „De Lütten Plappersnuten“ Proseken      132,59 €
  5. Kindertagesstätte KiTraLa Wismar         22,10 €
  6. Kita Siebenschläfer, Perspektive Wismar        22,10 €
  7. Kita Bad Kleinen, Amt Dorf Mecklenburg     11,05 €
  8. Integrierter Hort der Freien Schule Wismar     11,05 €
  9. Hort Proseken       298,32 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel, wie bei der 2. Teilzahlung im Jahr 2018 auf die Einrichtungen pro Kopf zu verteilen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die Auszahlung der Zuweisung der zusätzlichen Landesmittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2019 wie folgt zu verwenden:

  1. ……………………..
  2. ……………………..
  3. ……………………..

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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